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   OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 282/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3671
OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 282/92 (https://dejure.org/1992,3671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.1992 - 20 W 282/92 (https://dejure.org/1992,3671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 1992 - 20 W 282/92 (https://dejure.org/1992,3671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabe von Altfällen; Aufenthaltsgericht; Automatismus; Betreuungsverfahren; Betreuungssache; Abgabe begründende Maßnahme

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe von Betreuungssachen zum 1.1.1992, keine Vorlage durch Rechtspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 669
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 19/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer

    Eine nachträglich erteilte Ermächtigung wirkt bei offengelegter Prozessstandschaft auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (BGH, NJW 1993, 669, 670 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 50 Rdnr. 45).
  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

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  • KG, 29.08.1995 - 1 AR 44/95
    Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist nur dann eine genügende Grundlage für die Entscheidung über einen Abgabestreit oder ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (Senat in OLGZ 1968, 472; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 5; Keidel/ Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 65 a Rdn. 9; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 14 RPflG Rdn. 19 b; BayObLG FamRZ 1993, 448; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 244; OLG Hamm FamRZ 1994, 449; OLG Frankfurt NJW 1993, 669).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob im vorliegenden Fall auch Vertreter der Gegenansicht zu dem Ergebnis gelangen würden, daß es an einer Abgabezuständigkeit des Rechtspflegers deshalb fehlt, weil die Abgabe zu dem Zweck erfolgen soll, einen Betreuerwechsel herbeizuführen (so ausdrücklich OLG Frankfurt/Main NJW 1993, 669; Knittel, a. a. O., § 65 a FGG 2.3; HK-BUR a. a. O., § 65 a FGG Rdn. 4; Klüsener, a. a. O., 987).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 8 A 11021/13

    Schlichtungsvereinbarung in einem städtebaulichen Vertrag - Verjährungsfrist

    Bei der Klausel in Ziffer 6.7.1 des 2. PEV, wonach "über Streitigkeiten aus diesem Vertrag ein dem Gerichtsverfahren vorgeschaltetes Schiedsgericht" entscheidet, handelt es sich zwar nicht um eine Schiedsklausel i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 1029 Abs. 1 ZPO, weil in ihr kein vollständiger Ausschluss des staatlichen Rechtsschutzes, sondern bloß ein vorgeschaltetes Schiedsverfahren vereinbart worden ist (vgl. zum Begriff "Schiedsklausel": BGH, Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 -, NJW 1993, 669 und juris, Rn. 9).
  • LG München I, 06.11.2009 - 5 HKO 21285/08

    Antragsbefugnis im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Zulässigkeit der

    Die antragsfristwahrende Wirkung tritt im Falle der gewillkürten Prozess- bzw. Verfahrensstandschaft grundsätzlich erst in dem Augenblick ein, in dem diese offengelegt wird (vgl. BGH NJW 1972, 1580; NJW 1993, 669, 670 f.; BayObLGZ 1981, 50, 53f.; KG NJW-RR 1995, 147).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 24/07

    Betreuung: Zuständigkeit für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    In der Sache kann jedoch eine Entscheidung über die Abgabe nicht ergehen, weil die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Frankfurt am Main nicht befugt war, den Abgabestreit dem Obergericht vorzulegen, da es sich hierbei um eine funktional dem Richter vorbehaltene Aufgabe handelt (so die h. M: BayObLG MDR 1993, 382; OLG Frankfurt am Main NJW 1993, 669; KG Rpfleger 1996, 400; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 216; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 15 a Rn. 9; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, § 65 a FGG Rn. 1).
  • OLG Oldenburg, 14.02.2001 - 2 U 288/00

    Kraftfahrzeugversicherung; Kfz; Versicherung; Versicherungsgeber;

    Ist eine Klage im eigenen Namen fristgerecht erhoben, obwohl der Kläger nicht Anspruchsinhaber ist, und erhält er nach Fristablauf den Anspruch abgetreten, ist die Frist nicht gewahrt (Römer/Langheid, VVG, § 12 Rdnr. 65 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 669 ).
  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

    Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist indessen nur dann eine genügende Grundlage für ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 5 FGG, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (KG Rpfleger 1996, 237; vgl. ferner OLG Frankfurt a. Main NJW 1993, 669; Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 5 FGG Rn. 8; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 20.01.2011 - 4b O 73/08

    Abwicklungsvereinbarung

    Der Bundesgerichtshof schließt das bezüglich der Frist gemäß §§ 166, 12 Abs. 3 VVG nur dann aus, wenn Offenlegung und Ermächtigung erst nach Fristablauf erfolgen (BGH, NJW 1993, 669); es ist nicht ersichtlich, warum für die entsprechende Verjährungsproblematik etwas anderes gelten sollte als für eine Ausschlussfrist.
  • VG Frankfurt/Main, 01.10.1996 - 10 E 1542/91
    Es gehöre nicht zum Zweck der Vorschrift abbruchreife Räumlichkeiten zu erhalten (VGH Mannheim, NJW 1993, 669?).
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