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   OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18   

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OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18 (https://dejure.org/2018,33761)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2018 - 16 W 38/18 (https://dejure.org/2018,33761)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2018 - 16 W 38/18 (https://dejure.org/2018,33761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Nr. 1 GVG, BGB analog § 1004 Abs. 1
    Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in sozialem Netzwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in sozialem Netzwerk

  • online-und-recht.de

    Streitwert bei Facebook-Löschung und Facebook-Sperre nur 3.000,- EUR

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 23 Nr. 1 GVG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Streitwert für Unterlassung der Löschung eines Kommentars und Sperre des Betroffenen in sozialem Netzwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 23 Nr. 1 ; BGB analog § 1004 Abs. 1
    Streitwert eines Anspruchs auf Unterlassung der Löschung eines Kommentars und einer Sperre des Nutzers eines sozialen Netzwerks

  • rechtsportal.de

    GVG § 23 Nr. 1 ; BGB analog § 1004 Abs. 1

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in sozialem Netzwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    3.000 EURO Streitwert für die Unterlassung der Löschung eines Kommentars in einem sozialem Netzwerk

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert für gesperrtes Facebook-Posting bei 3.000 EUR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in einem sozialem Netzwerk

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Abwehr von Facebook-Löschungen bei 3.000,- EUR

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in einem sozialem Netzwerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 847
  • K&R 2018, 802
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 02.08.2018 - 18 W 1173/18

    Grundsatz der Anragsbindung im einstweiligen Verfügungsverfahren - Löschung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung des OLG München im Beschluss vom 2. August 2018 (18 W 1173/18), wonach das Interesse an der Unterlassung der von der dortigen Antragstellerin befürchteten Sperrung auf A wegen des streitgegenständlichen Textbeitrages mit 10.000,- EUR und der Antrag, eine (erneute) Löschung zu untersagen, mit 5.000,- EUR zu bemessen sei, weil www.(...).com klar marktbeherrschend sei und derjenige, der sich in Deutschland politisch oder anderweitig äußern und andere Menschen erreichen wolle, zwingend auf A angewiesen sei.
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Auch beruft sich der Antragsteller noch auf Entscheidungen anderer Landgerichte, die ihre Zuständigkeit angenommen haben (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Mai 2018, 2-03 O 182/18; LG Essen, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 O 170/18; Landgericht Mosbach, Beschluss vom 1. Juni 2018, 1 O 108/18).
  • LG Berlin, 23.03.2018 - 31 O 21/18

    Soziales Netzwerk: Gericht untersagt erstmals Löschung von Facebook-Kommentar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Im Beschluss des Landgerichts Berlin vom 23. März 2018 (31 O 21/18), den der Antragsteller zur Akte gereicht hat (Anlage JS10, Bl. 58 d.A.) ist der Streitwert zwar auf 10.000,- EUR festgesetzt worden.
  • OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Entsprechendes gilt für den Beschluss des OLG München vom 24. August 2018 (18 W 1294/18, Anlage JS 14, Bl. 154 ff. d.A.).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unberechtigter Löschung eines Posts:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Schließlich hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 13. März 2018 (4 W 17/18, Anlage JS 12, Bl.82 d.A.) einen Streitwert von sogar 15.000,- EUR festgesetzt.
  • LG Mosbach, 01.06.2018 - 1 O 108/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Auch beruft sich der Antragsteller noch auf Entscheidungen anderer Landgerichte, die ihre Zuständigkeit angenommen haben (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Mai 2018, 2-03 O 182/18; LG Essen, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 O 170/18; Landgericht Mosbach, Beschluss vom 1. Juni 2018, 1 O 108/18).
  • LG Essen, 29.05.2018 - 2 O 170/18

    Unterlassungsanspruch bzgl. eines wiedergegebenen Beitrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
    Auch beruft sich der Antragsteller noch auf Entscheidungen anderer Landgerichte, die ihre Zuständigkeit angenommen haben (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Mai 2018, 2-03 O 182/18; LG Essen, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 O 170/18; Landgericht Mosbach, Beschluss vom 1. Juni 2018, 1 O 108/18).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Selbst bei einer Bemessung des Beschwerdewerts unterhalb der Erwachsenheitssumme des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wäre die Berufung der Beklagten aber zuzulassen (vgl. zum erstinstanzlichen Streitwert mit 500, 00 EUR hinsichtlich eines einzelnen Post in vergleichbaren Fällen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.9.2018 -16 W 38/18; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.6.2019 - 8 W 14/19; OLG Braunschweig, Urteil vom 5.3.2020 - 8 U 34/19).

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Koblenz den Streitwert wegen der Sperre eines Nutzerkontos, ebenfalls in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, auf 2.500,00 EUR sowie das OLG Frankfurt für das Löschen eines einzelnen Beitrags auf 500, 00 EUR festgesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.9.2018 - 16 W 38/18 -, juris- Rn. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 W 519/18 -, juris- Rn.16).

  • BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der zeitlichen

    Die mit der Teilsperrung des Kontos verbundene Einschränkung seiner Kommunikationsfreiheit war zudem auf die Plattform der Beklagten beschränkt (so zu einem ähnlichen Sachverhalt OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 07.09.2018 - 16 W 38/18 , NJOZ 2019, 576) ist für den Anspruch auf Unterlassung der Löschung und Sperre in der Regel ein Streitwert von 3.000 EUR, also 4.500 EUR im Hauptsacheverfahren, anzusetzen.
  • OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Koblenz den Streitwert wegen der Sperre eines Nutzerkontos, ebenfalls in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, auf 2.500,- EUR sowie das OLG Frankfurt für das Löschen eines einzelnen Beitrags auf 500,- EUR festgesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2018 - 16 W 38/18 -, Rn. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 W 519/18 -, Rn. 16, juris).

    Dafür, dass der Streitwert von 1.500,- EUR angemessen ist, spricht schließlich auch ein Vergleich mit der Höhe des Schmerzensgeldes, das bei körperlichen Verletzungen zugesprochen wird (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2018 - 16 W 38/18 -, Rn. 24, 29 - 30, juris, das für den einzelnen Post einen Betrag in Höhe von 500,- EUR als angemessen erachtet hat).

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20

    Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social

    Die mit der Teilsperrung des Kontos verbundene Einschränkung seiner Kommunikationsfreiheit war zudem auf die Plattform der Beklagten beschränkt (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 aaO Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 76/20

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Die Kenntnisnahme von dessen Inhalten war ihm hingegen durchgehend möglich (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der

    Die Kenntnisnahme von dessen Inhalten war ihr hingegen möglich (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20 aaO Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 60/20

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Die mit der Teilsperrung des Kontos verbundene Einschränkung seiner Kommunikationsfreiheit war zudem auf die Plattform der Beklagten beschränkt (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 156/20

    Feststellung der Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social Media-Plattform und

    Die mit den Teilsperrungen des Kontos verbundenen Einschränkungen ihrer Kommunikationsfreiheit waren zudem auf die Plattform der Beklagten beschränkt (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, juris Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 114/20

    Streit um die Löschung eines Beitrags auf einer Social Media-Plattform sowie die

    Die mit der Teilsperrung des Kontos verbundene Einschränkung seiner Kommunikationsfreiheit war zudem auf die Plattform der Beklagten beschränkt (so zu ähnlichen Sachverhalten Senat, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2019, 6, 7 und OLG Koblenz, MMR 2019, 625 Rn. 18).
  • BGH, 25.02.2021 - III ZR 172/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer für Sperrung des Kontos eines

  • OLG Koblenz, 26.11.2018 - 1 W 519/18

    Streitwertfestsetzung: 30-tägige Sperre eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk

  • LG Göttingen, 20.02.2019 - 9 O 4/18

    Facebook; Gemeinschaftsstandards; Hassrede; Meinungsfreiheit;

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 178/20

    Feststellung der Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social Media-Plattform und

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