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   OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09   

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https://dejure.org/2010,75411
OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09 (https://dejure.org/2010,75411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2010 - 3 U 50/09 (https://dejure.org/2010,75411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 3 U 50/09 (https://dejure.org/2010,75411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abfindungsanspruch nach § 738 BGB für ideellen Zahnarztpraxis-Wert ("good will")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsanspruch nach § 738 BGB für ideellen Zahnarztpraxis-Wert ("good will")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ideelle Abfindung und die Möglichkeit der Mitnahme von Patienten schließen sich regelmäßig aus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09
    Danach ist es angemessen und sachgerecht, dass eine Freiberuflerpraxis vorrangig durch Realteilung in Form der Mitnahme von Patienten auseinandergesetzt wird, der nach § 738 BGB gebotene Ausgleich mithin durch den "Mitnahme-Vorteil" des Ausscheidenden realisiert wird (siehe zuletzt BGH in DB 2010, 1583 unter Hinweis auf ZIP 94, 378 f. sowie ZIP 95, 833 f.).

    Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur reicht bereits die rechtlich nicht beschränkte   M ö g l i c h k e i t   der Mitnahme von Patienten aus, um den Abfindungsanspruch als erfüllt anzusehen (so z.B. BGH in DStR 94, 401 mit Anmerkung von Goette; BGH in ZIP 94, 378; OLG Celle in MedR 03, 102; OLG Karlsruhe in NZG 01, 654).

  • BGH, 14.06.2010 - II ZR 135/09

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung des Vortrags einer Partei bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09
    Danach ist es angemessen und sachgerecht, dass eine Freiberuflerpraxis vorrangig durch Realteilung in Form der Mitnahme von Patienten auseinandergesetzt wird, der nach § 738 BGB gebotene Ausgleich mithin durch den "Mitnahme-Vorteil" des Ausscheidenden realisiert wird (siehe zuletzt BGH in DB 2010, 1583 unter Hinweis auf ZIP 94, 378 f. sowie ZIP 95, 833 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 19 U 34/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09
    Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur reicht bereits die rechtlich nicht beschränkte   M ö g l i c h k e i t   der Mitnahme von Patienten aus, um den Abfindungsanspruch als erfüllt anzusehen (so z.B. BGH in DStR 94, 401 mit Anmerkung von Goette; BGH in ZIP 94, 378; OLG Celle in MedR 03, 102; OLG Karlsruhe in NZG 01, 654).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94

    Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09
    Danach ist es angemessen und sachgerecht, dass eine Freiberuflerpraxis vorrangig durch Realteilung in Form der Mitnahme von Patienten auseinandergesetzt wird, der nach § 738 BGB gebotene Ausgleich mithin durch den "Mitnahme-Vorteil" des Ausscheidenden realisiert wird (siehe zuletzt BGH in DB 2010, 1583 unter Hinweis auf ZIP 94, 378 f. sowie ZIP 95, 833 f.).
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