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   OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83   

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https://dejure.org/1983,1456
OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83 (https://dejure.org/1983,1456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.1983 - 6 W 102/83 (https://dejure.org/1983,1456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 1983 - 6 W 102/83 (https://dejure.org/1983,1456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Erhöhungsgebühr bei Orchestervorstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6; UrhG § 80 Abs. 2
    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden Orchestervorstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 162
  • Rpfleger 1984, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83
    Künstlergruppen als Gruppengemeinschaft in Form einer Rechtsgemeinschaft nach Bruchteilen mit einer vereinsrechtlichen Struktur und Verfassung (vgl. BGHZ 33, 20, 30 - Figaros Hochzeit).
  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96

    Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für

    Aus dem Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 UrhG ergibt sich jedoch, dass durch die gesetzliche Prozessstandschaft des Gruppenvorstands die Durchsetzung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Beteiligten von einem häufigen Mitgliederwechsel unabhängig gemacht werden sollte (vgl. dazu: Schricker/Krüger, a.a.O., § 80 UrhG Rn. 11; OLG Frankfurt, GRUR 1984, 162 "Erhöhungsgebühr bei Orchestervorstand" und OLG Frankfurt, a.a.O., "Operneröffnung").
  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96

    Leiter einer Musikgruppe bei interner Funktionsteilung - Rechtswahl für

    Aus dem Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 UrhG ergibt sich jedoch, dass durch die gesetzliche Prozessstandschaft des Gruppenvorstands die Durchsetzung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Beteiligten von einem häufigen Mitgliederwechsel unabhängig gemacht werden sollte (vgl. dazu: Schricker/Krüger, a.a.O., § 80 UrhG Rn. 11; OLG Frankfurt, GRUR 1984, 162 "Erhöhungsgebühr bei Orchestervorstand" und OLG Frankfurt, a.a.O., "Operneröffnung").
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines nicht

    Allerdings wird vom OLG Düsseldorf (JurBüro 1994, 348 im Anschluß an Riedel/Sußbauer, 7. Aufl., Rdnr. 12 zu § 6 BRAGO; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1984, 162) die Meinung vertreten, daß die Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins im Hinblick auf das Mandatsverhältnis zu ihrem Prozeßbevollmächtigten auch dann mehrere Auftraggeber i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 BRAGO seien, wenn der Anwalt die Vertretung des Vereins im Passivprozeß übernimmt.
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