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   OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95   

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https://dejure.org/1996,2741
OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95 (https://dejure.org/1996,2741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.1996 - 5 UF 266/95 (https://dejure.org/1996,2741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 1996 - 5 UF 266/95 (https://dejure.org/1996,2741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 BGB, § 164 BGB, §§ 164 ff BGB, § 167 Abs 2 BGB, § 1410 BGB
    Formerfordernis für eine Vollmacht zum Abschluß eines Ehevertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1410
    Form der Vollmacht für einen Ehevertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Berufung; Stufenantrag innerhalb des Güterrechts und des Zugewinns; Form einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95
    Bei einer solchen Beurkundung bezieht sich die Belehrungspflicht des Notars grundsätzlich nur auf die Vollmacht und deren rechtliche Folgen, nicht aber notwendigerweise auf den Inhalt, die Tragweite und die Folgen des Geschäfts, das der Vertreter schließen soll (BGH NJW 1994, 1344, 1346).
  • BFH, 12.05.1993 - II R 37/89

    Erbschaftsteuerrechtliche Wirksamkeit des rückwirkend vereinbarten Güterstands

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95
    Die Ehegatten können aufgrund der Vertragsfreiheit ehevertraglich bestimmen, von welchem - auch in der vergangenen Zeit liegenden Tag an der gesetzliche Güterstand gelten soll, wobei lediglich umstritten ist, ob das auch für die Zeit vor Eheschließung gilt, worauf es hier nicht ankommt (Soergel/Lange, BGB, 12. Aufl., § 1374 Rn. 4; Münch Komm/Gernhuber, BGB, 2. Aufl., § 1374 Rn. 3, 28; Erman/Heckelmann, BGB, 9. Aufl., § 1374 Rn. 2; Staudinger/Thiele, BGB, 13. Aufl. Bearbeitung 1994, § 1374 Rn. 15; Hoebbel, NJW 1994, 2135; BFH Bundessteuerblatt II 1989, 897 und NJW 1994, 343).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95
    Ebenso wenig können die Überlegungen, aus denen der Bundesgerichtshof die mündlich erteilte Ermächtigung zum Ausfüllen der mit einer Blankounterschrift versehenen Urkunde für eine beabsichtigte Bürgschaftserklärung eines Nichtkaufmanns als formunwirksam beurteilt hat (BGH BB 1996, 1080), den Rechtsstandpunkt der Antragsgegnerin stützen.
  • BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 UF 266/95
    Die Heranziehung der zu § 1750 BGB a. F. ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 5, 344, 351), wonach die Formfreiheit des § 167 Abs. 2 BGB nicht gilt, wenn die Vollmacht ein Teil eines einheitlichen Geschäfts ist, das der Form bedarf, auf den vorliegenden Fall, erscheint dem Senat danach als zu weitgehend.
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