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   OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00   

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https://dejure.org/2000,8362
OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00 (https://dejure.org/2000,8362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2000 - 13 W 46/00 (https://dejure.org/2000,8362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2000 - 13 W 46/00 (https://dejure.org/2000,8362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2256 BGB, § 2258 BGB, § 2287 BGB
    Abänderung eines ehegemeinschaftlichen Testaments durch den längerlebenden Ehegatten: Bereicherungsanspruch des "Vertragserben" wegen beeinträchtigender Grundstücksschenkung; lebzeitiges Eigeninteresse bei einer "gemischten Schenkung" mit Altersversorgungsvereinbarung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des Erben; Schenkung des Erblassers; Versorgung im Alter; Prozeßkostenhilfe; Klageerweiterung; Ehegemeinschaftliches Testament ; Vertragserbe

  • Judicialis

    BGB § 2287; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 2256; ; BGB § 2258; ; BGB § 2288; ; KostO § 24; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkung des Erblasser zum Zwecke der Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00
    Die Beweislast dafür, daß die Erblasserin ohne lebzeitiges Eigeninteresse gehandelt hat, liegt, weil es sich um eine anspruchsbegründende Voraussetzung handelt, bei der Klägerin (vgl. Urteil des 4. Zivilsenats des BGH vom 26.11.1975 in NJW 1976, S. 749 ff., 751; Palandt-Edenhofen a.a.O., Rn. 9; Staudinger-Kanzleiter a.a.O., Rn. 11 sowie Musielak-MüKo a.a.O., Rn. 26 jeweils zu § 2287).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00
    Unter der Führung des Bundesgerichtshofes (vgl. dessen maßgebliches Grundsatzurteil vom 05.07.1972, abgedruckt in Band 59 S. 343 der Amtlichen Entscheidungssammlung bzw. in NJW 1973 S. 240) hat die Rechtsprechung den Begriff der Beeinträchtigungsabsicht neu definiert.
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