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   OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 6 WF 139/01   

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https://dejure.org/2001,6069
OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 6 WF 139/01 (https://dejure.org/2001,6069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2001 - 6 WF 139/01 (https://dejure.org/2001,6069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2001 - 6 WF 139/01 (https://dejure.org/2001,6069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50 § 67 Abs. 3; BGB § 1836 Abs. 2 S. 4
    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 6 WF 139/01
    Da der Anspruch des wirksam bestellten Pflegers mit dessen Pflegertätigkeit entsteht (BayObLG, FamRZ 96, 372), waren im Zeitpunkt des am 30.04.2001 erfolgten Eingangs seiner Forderung vom 28.04.2001 die Vergütungsansprüche für die im Zeitraum 20.09.1999 bis 24.01.2000 entfalteten Aktivitäten gemäß § 1836 II 4 BGB erloschen.
  • OLG Dresden, 29.06.1999 - 15 W 949/99

    Frist für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 6 WF 139/01
    Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das BetÄndG vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) in das BGB eingefügt worden und verfolgt das Ziel, die Staatskasse gegen ein mißbräuchliches 'Auflaufenlassen' der Aufwendungsersatz- oder Vergütungsschuld durch Ausschlußfristen zu schützen, die dem Vormund (Pfleger) überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnen, ohne die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen zu überlasten (BT-Drucks. 13/7158 S. 17, zitiert bei OLG Dresden, FamRZ 99, 1610).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2005 - 10 WF 43/04

    Zum Zeitpunkt des Erlöschens von Vergütungsansprüchen eines Verfahrenspflegers

    Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das BetÄndG vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) in das BGB eingefügt worden und verfolgt das Ziel, die Staatskasse gegen ein missbräuchliches "Auflaufenlassen" der Aufwendungsersatz- oder Vergütungsschuld durch Ausschlussfristen zu schützen, die dem Vormund/Pfleger überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnen, ohne die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen zu überlasten (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 168; BayOLG FamRZ 2003, 1221f; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1610, 1611; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.11.2001 - Az. 6 WF 139/01).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2003 - 1 WF 40/03
    Dem Vormund (Pfleger) sind überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnet, ohne dass die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen überlastet würde (BT-Drucks. 13/7158 S. 17, zitiert bei OLG Dresden, FamRZ 99, 1610, OLG Frankfurt Beschluss vom 07.11.2001, 6 WF 139/01).
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