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   OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07   

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https://dejure.org/2009,5227
OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07 (https://dejure.org/2009,5227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2009 - 20 W 384/07 (https://dejure.org/2009,5227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 20 W 384/07 (https://dejure.org/2009,5227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15; WEG § 45
    Gerichtliche Überprüfung der Recht-und Zweckmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss einer Haustür-Schließregelung durch die WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfung der Recht-und Zweckmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer streiten über die Eingangstür einer Wohnanlage: - In einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus kann der Schließmechanismus tagsüber außer Kraft gesetzt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richterliche Gebrauchsregelung durch Beschluss der Eigentümer abänderbar! (IMR 2009, 273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 949
  • NZM 2009, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Es muss aber ausgeschlossen sein, dass die übrigen Eigentümer von einer Angelegenheit betroffen werden können (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZM 2000, 385, m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. neben den bereits vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Senat, NJW-RR 2007, 377, m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Dies gebietet bereits das insbesondere auch für die Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung bedeutungsvolle Gebot der Rechtssicherheit; für den Zeitpunkt einer Eigentümerversammlung muss für alle Beteiligten mit der gebotenen Klarheit die Stimmberechtigung deutlich erkennbar sein (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10.12.2002, 20 W 531/00, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Es mag sein, dass sich in einer Mehrhaus-Wohnanlage die Stimmberechtigung auf einen beschränkten Kreis aus der Gesamteinheit der Wohnungseigentümer konzentrieren kann, wenn nur deren Interessen eine Beschlussfassung erfordern (vgl. etwa BayObLG ZMR 2004, 209).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. ZWE 2007, 109) erstreckt und beschränkt sich die Rechtskraft inhaltlich auf den Entscheidungsgegenstand, das heißt auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des zwischen den Parteien vorgetragenen bzw. von Amts wegen festgestellten Sachverhalts.
  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05

    Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07
    Daran störte sich zumindest der Antragsteller und erwirkte in dem vor dem Amtsgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 800 II 123/05 WEG geführten Verfahren einen inzwischen rechtskräftigen Beschluss vom 22.02.2006, berichtigt unter dem 01.06.2006 und dem 22.06.2006.
  • AG Kassel, 31.07.2012 - 803 C 3011/11

    WEG-Beschlussanfechtung - Verschließen Hauseingangstür Einbruchsschutz

    Ein richterlicher Eingriff in die Regelungen der Wohnungseigentümer kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen, vgl. OLG Frankfurt, NZM 2009, 440.
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 S 103/19

    Beschlussersetzung für Herabsetzung einer Sicherheitsleistung wegen Lifteinbaus?

    Aber auch soweit man in Ausnahmefällen aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Anspruch auf einen Zweitbeschluss bejaht, weil ein Festhalten an einem gefassten Beschluss grob unbillig ist und damit als gegen Treu und Glauben verstößt (so OLG Frankfurt NZM 2009, 440), liegen diese Umstände hier nicht vor.
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12

    Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer

    Ein Eingriff durch das Gericht in bestehende Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere aber auch deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung, kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluss als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. nur OLG Frankfurt/Main, NZM 2009, 440; NJW-RR 2007, 377).
  • AG Hamburg-Altona, 09.11.2021 - 303a C 7/21

    Verbot der Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage?

    Den Eigentümern steht insoweit ein Ermessensspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3.12.1999 - 16 Wx 165/99; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.01.2009 - 20 W 384/07 = NJW-RR 2009, 949; Schmidt-Räntsch, in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2020, § 15 Rn. 14).
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