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   OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06   

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https://dejure.org/2007,5541
OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06 (https://dejure.org/2007,5541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2007 - 1 U 184/06 (https://dejure.org/2007,5541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 1 U 184/06 (https://dejure.org/2007,5541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 308 Nr 5 BGB, § 309 Nr 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit nicht konkretisierter Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln; Wirksamkeit einer AGB bei Einhaltung der Grenzen für eine Zustimmungsfiktion

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 308 Nr. 5; ; BGB § 309 Nr. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 308 Nr. 4, Nr. 5 § 309 Nr. 1
    Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den AGB eines Internet-Service-Providers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungsklauseln und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers; Einseitige Änderung aller Vertragsgrundlagen durch das nicht konkretisierte Kriterium der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Das Widerspruchsrecht des Kunden nach der Klausel Nr. A XIV 2 bezieht sich jedenfalls bei im Verbandsprozess im Falle von Unklarheiten gebotener kundenfeindlicher Auslegung (vgl. etwa BGH NJW 2003, 507, 509 f.; 1985, 855, 856; st. Rspr.) allein auf das nach dieser Klausel durchgeführte Abänderungsverfahren.

    (1) Preisänderungsvorbehalte, die nicht nach § 309 Nr. 1 BGB unzulässig sind, sind an der Generalklausel des § 307 BGB zu messen (vgl. BGH NJW 2003, 507, 508; 1980, 2518, 2519; BGHZ 82, 21, 23).

    Für ihre Wirksamkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (vgl. BGH NJW 2003, 507, 509; 746, 747; 1980, 2518, 2519).

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    (1) Preisänderungsvorbehalte, die nicht nach § 309 Nr. 1 BGB unzulässig sind, sind an der Generalklausel des § 307 BGB zu messen (vgl. BGH NJW 2003, 507, 508; 1980, 2518, 2519; BGHZ 82, 21, 23).

    Für ihre Wirksamkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (vgl. BGH NJW 2003, 507, 509; 746, 747; 1980, 2518, 2519).

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    a) Derartige "Anpassungsklauseln" sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, nur in engen Grenzen zulässig, weil einseitige Anpassungen stets einen Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis darstellen (vgl. BGHZ 141, 153, 155).

    Eine Einschränkung der Anpassungsbefugnis des Verwenders durch die generalklauselartige Formulierung, die Anpassung müsse dem Vertragspartner "zumutbar" oder "nicht unzumutbar" sein, führt nicht zu einer ausreichenden Konkretisierung in diesem Sinne (vgl. BGHZ 141, 153, 158 - auch die vom BGH dort beurteilte Klausel enthielt die Schranke der Unzumutbarkeit; ähnlich, aber auf die materiellen Anpassungsvoraussetzungen abstellend OLG Celle OLGR 2006, 626 ff. [unter 1 c bb (3) der Entscheidungsgründe]).

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Ein uneingeschränktes Abänderungsrecht, das den Vertragspartner des Verwenders dessen Beurteilung über die Richtigkeit und Notwendigkeit einer Anpassung ausliefert und über die Voraussetzungen wie den Umfang künftiger Zusatzbelastungen im Unklaren lässt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unwirksam (vgl. BGHZ 136, 394, 401 f.; ähnlich Fricke VersR 2000, 257 ff. [unter III 1 a]; Präve VersR 2000, 138 ff. [unter IV 3 bei Fn. 60]).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Das setzt eine Fassung der Klausel voraus, die nicht zur Rechtfertigung unzumutbarer Änderungen dienen kann, und erfordert im Allgemeinen auch, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGHZ 158, 149, 154 f.; BGH NJW 2005, 3567, 3569).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1987 - 6 U 100/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB führt nicht dazu, dass die betreffende Klausel keiner Inhaltskontrolle nach § 307 ff. BGB mehr unterliegt (vgl. BGH NJW 1990, 761, 763; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 884, 886; Becker, in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, § 308 Nr. 5 Rn. 3, 14; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, a. a. O., § 308 Nr. 5 Rn. 7; Staudinger (2006) -Coester-Waltjen, BGB, § 308 Nr. 5 Rn. 2, 4; ähnlich - allein auf § 307 BGB abstellend - MünchKommBGB-Basedow, 4. Aufl. 2003, § 308 Nr. 5 Rn. 11).
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06

    Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Eine Einschränkung der Anpassungsbefugnis des Verwenders durch die generalklauselartige Formulierung, die Anpassung müsse dem Vertragspartner "zumutbar" oder "nicht unzumutbar" sein, führt nicht zu einer ausreichenden Konkretisierung in diesem Sinne (vgl. BGHZ 141, 153, 158 - auch die vom BGH dort beurteilte Klausel enthielt die Schranke der Unzumutbarkeit; ähnlich, aber auf die materiellen Anpassungsvoraussetzungen abstellend OLG Celle OLGR 2006, 626 ff. [unter 1 c bb (3) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Abgesehen von dem auch in diesem Zusammenhang ungenügenden, weil nicht hinreichend konkreten und für den Kunden kaum einzuschätzenden Kriterium der Zumutbarkeit (vgl. BGHZ 86, 284, 295) sind ihr keinerlei Schranken für das Leistungsänderungsrecht der Beklagten zu entnehmen.
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Das setzt eine Fassung der Klausel voraus, die nicht zur Rechtfertigung unzumutbarer Änderungen dienen kann, und erfordert im Allgemeinen auch, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGHZ 158, 149, 154 f.; BGH NJW 2005, 3567, 3569).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06
    Die Klausel muss erkennen lassen, dass sie zu einer Leistungsänderung nur berechtigt, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen; sie muss diese triftigen Gründe bezeichnen und in ihren Voraussetzungen und Folgen die des Vertragspartners angemessen berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2005, 3420, 3421).
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

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