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   OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12   

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https://dejure.org/2012,11556
OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,11556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,11556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 11 Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,11556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 7 VgV, § 5 VgV, § 17a GVG
    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von Teilaufträge bei mehreren Losen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenrechnung der Werte der Teilaufträge bei Vorliegen derselben freiberuflichen Leistung bzgl. der Vergabe freiberuflicher Leistungen i.S.d. § 5 VgV in mehreren Losen

  • forum-vergabe.de

    Rechtsberatungsleistungen unterhalb der Schwellenwerte

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 3 Abs. 7; VgV § 5; GVG § 17a
    Berechnung des Schwellenwerts bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen in mehreren Losen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsberatung: Auftragswert bei Losvergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Beschreibbarkeit von Rechtsberatungsleistungen sowie zur Schwellenwertberechnung bei mehreren Losen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe juristischer Beratungsleistungen: Auftragswert bei Losvergabe? (IBR 2012, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 521
  • BauR 2012, 2003
  • VergabeR 2012, 916
  • ZfBR 2012, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Wird bei einem geplanten privatrechtlichen Beschaffungsvorgang der Schwellenwert nach § 2 VgV nicht erreicht und ist deshalb der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, hat der Vergabesenat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 2 GVG an die ordentlichen Gerichte zu verweisen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11).

    75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).

    Dafür ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns maßgeblich (BGH aaO , ZfBR 2012, 276, 278 m.w.Nw.).

    b) Allerdings sind darin nicht die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einbezogen, weil es sich insoweit nicht um ein gerichtliches Verfahren handelte (BGH aaO. ZfBR 2012, 276, 278).

    Die insoweit grundsätzliche Frage, ob die Vergabesenate bei nicht dem Vergabenachprüfungsverfahren unterliegenden Vergaberechtsstreitigkeiten den Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 GVG an die Gerichte des Verwaltungsrechtswegs bzw. des ordentlichen Rechtswegs verweisen können, ist durch die Entscheidung des BGH vom 23.1.2012, ZfBR 2012, 276, geklärt.

  • VK Hessen, 08.02.2012 - 69d-VK-02/12

    "Freiwillige" europaweite Ausschreibung: Nachprüfung zulässig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt vom 8.2.2012, Az. 69 d VK - 02/2012 wird in Ziff 1. aufgehoben.

    Die Ziffern 1 und 3 der Entscheidung der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 8. Februar 2012, Az.: 69 d VK-2/2012, werden aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 08.02.2012, Az.: 69 d VK 02/2012, einschließlich aller Hilfsanträge wird zurückgewiesen.

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Ebenso zu berücksichtigen ist aber auch die eigene sachliche und personelle Ausstattung des Bieters, also etwa ob er selbst über eine entsprechend ausgestattete Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 5162; OLG Dresden, Beschluss vom 27.7.2010, WVerg 0007/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2011, 15 Verg 3/11).

    Deshalb können bei der gebotenen individuellen Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass jeder Verfahrensbeteiligte verpflichtet ist, die Kosten im Rahmen des Verständigen niedrig zu halten (vgl. Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 36; W. Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, § 128 GWB Rdnr. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2011, 15 Verg 3/11) Rechtsanwaltskosten nicht als für die Antragsteller im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden.

  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Dabei ist eine Zusammenrechnung nicht bereits dann geboten, wenn sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft gleichzeitig auf mehrere Lose bewerben kann, solange der Auftraggeber sich nicht die Vergabe eines einheitlichen Auftrages vorbehalten hat (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 28.4.2006, Verg 6/06).

    69 (2) Allerdings entsprach es unter Geltung der mit § 3 Abs. 7 Satz 3 VgV gleichlautenden Vorläufervorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 VOF 2006 (in Kraft bis zum 10.6.2010) vor allem für den Bereich von Architektenleistungen der herrschenden Meinung, dass Lose über an sich nicht gleichartige freiberufliche Leistungen dann zu addieren sind, wenn der Auftraggeber diese zusammenfassen und einheitlich vergeben will (vgl. Müller-Wrede, VOF, 3. Aufl. 2008, § 3 VOF Rdnr. 18ff; Weyand, Vergaberecht, § 3 VgV Rdnr. 5634 ff)).Diese Grundsätze hat das OLG München in der von den Antragstellern in Bezug genommenen Entscheidung vom 28.4.2006, Verg 6/06, (NZBau 2007, 59 = VergR 2006, 914) auch auf den Fall verschiedenartiger Beratungsleistungen angewandt.

  • OLG Dresden, 27.07.2010 - WVerg 7/10

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Ebenso zu berücksichtigen ist aber auch die eigene sachliche und personelle Ausstattung des Bieters, also etwa ob er selbst über eine entsprechend ausgestattete Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 5162; OLG Dresden, Beschluss vom 27.7.2010, WVerg 0007/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2011, 15 Verg 3/11).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Ebenso zu berücksichtigen ist aber auch die eigene sachliche und personelle Ausstattung des Bieters, also etwa ob er selbst über eine entsprechend ausgestattete Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 5162; OLG Dresden, Beschluss vom 27.7.2010, WVerg 0007/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2011, 15 Verg 3/11).
  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens bei europaweiter Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Zutreffend hat die Vergabekammer klargestellt, dass das Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff GWB nicht bereits dadurch eröffnet wurde, dass der Antragsgegner eine europaweite Ausschreibung vorgenommen hat und die Vergabekammer in den Ausschreibungsunterlagen als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren angegeben hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.8.2002, 2 Verg 9/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.8.2003, 1 W 31/03 - zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Zu ermitteln ist der Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde (Müller-Wrede, VOF, 4. Aufl., § 1 VOF Rdnr. 121; Greb in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 3 VgV Rdnr. 12; Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 3 VgV Rdnr. 3,4; Lausen in: jurisPK Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 3 VgV Rdnr. 14; OLG Karlsruhe, VergabeR 2009, 200, 204).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
    Insoweit besteht ein schöpferischer und konstruktiver Freiraum des Auftragnehmers, der sich auf das Erkennen von Problemstellungen, die Entwicklung von Lösungswegen und die Beratungsergebnisse erstreckt (vgl. OLG Düsseldorf, VII Verg 55/09, NZBau 2010, 390, 391); dem Antragsgegner kommt es hier gerade darauf an, dass der Auftragnehmer eigene Ideen entwickelt und umsetzt (vgl. Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 1 VOF Rdnr. 7).
  • OLG Bremen, 25.06.2003 - 1 W 31/03

    Anforderungen an die Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.), oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 -, vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16).

    Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.

  • VK Brandenburg, 03.09.2014 - VK 14/14

    Technische und rechtliche Beratungsleistungen sind in Losen zu vergeben!

    Deshalb können nach den o.g. Maßstäben und unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass jeder Verfahrensbeteiligte verpflichtet ist, die Kosten im Rahmen des Verständigen niedrig zu halten, Rechtsanwaltskosten nicht als für die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 11 Verg 2/12 unter Ziffer II. 5) c) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der

    Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen bzw. Leistungen veranschlagen würde (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2009 - 13 Verg 4/09; Beschl. v. 12.07.2007 - 13 Verg 6/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2003 - Verg 5/03; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 11 Verg 2/12; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.11.2008 - 15 Verg 4/08; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.10.2007 - 1 Verg 6/07).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.) oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16) oder den Weg eines sogenannten Open-House-Modells (vgl. Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18).
  • VK Südbayern, 05.08.2019 - Z3-3-3194-1-14-05/19

    Vergabeverfahren hinsichtlich Rahmenvereinbarung über Primärcodierung

    Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013 - Verg W 8/12; OLG Gelle, Beschluss vom 19.08.2009 - 13 Verg 4/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12).
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Pflichtgemäß geschätzt ist ein Auftragswert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der geplanten Beschaffung veranschlagen würde (vgl. Senat , Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 Verg 1/99 -, juris, Rdnr. 22; OLG Schleswig, a.a.O., m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 13 Verg 1/17 -, juris, Rdnr. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 11 Verg 2/12 -, juris, Rdnr. 58; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 2008 - 15 Verg 4/08 -, juris, Rdnr. 30; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 5/02 -, juris, Rdnr. 8; Pünder/Schellenberg-Alexander, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 3 VgV , Rdnr. 18; Dieckmann in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV , UVgO, 2. Aufl. 2019, § 3 VgV , Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

    Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen bzw. Leistungen veranschlagen würde (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003, VII-Verg 5/03, BeckRS 2003, 17897; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2009, 13 Verg 4/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Mai 2012, 11 Verg 2/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 2008, 15 Verg 4/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013, Verg W 8/12, BeckRS 2013, 3142).
  • VK Südbayern, 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Software, Vergabeverfahren, Vergabekammer,

    Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - Verg W 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2009 - 13 Verg 4/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12).
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

  • VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

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