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   OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11   

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https://dejure.org/2012,19351
OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11 (https://dejure.org/2012,19351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2012 - 20 W 452/11 (https://dejure.org/2012,19351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 20 W 452/11 (https://dejure.org/2012,19351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1093; GBO § 23 Abs. 2; GBO § 49
    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils; Leibgedinge; Nebenkosten - Zu den Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils bei Übergabe eines Mehrfamilienhauses an einen Familienangehörigen mit Vereinbarung eines Wohnungsrechtes und einer Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 190
  • FamRZ 2013, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 16.10.1991 - 20 W 15/91

    Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts; Vorliegen eines bloß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Gleichwohl bedarf es insoweit einer Abänderung der Urkunde nicht, da die Aufnahme des Zusatzes "unentgeltlich" als für den Grundbuchvollzug unschädlicher Hinweis auf das schuldrechtliche Grundgeschäft verstanden werden kann (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1259; Wilsch, a.a.O., S. 18), wobei es im Falle einer Grundbucheintragung unbenommen ist, eine Klarstellung dahingehend aufzunehmen, dass die Bezugnahme nicht die Unentgeltlichkeit des Rechts deckt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345).
  • BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92

    Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    12 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wird unter einem Leibgeding oder Altenteil der vertragsmäßig zugesicherte oder durch letztwillige Verfügung zugewandte Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten verstanden, wobei die Nutzungen und Leistungen aus und auf einem Grundstück und in aller Regel lebenslänglich zu gewähren sind (vgl. BGH NJW-RR 1989, 451 und Rpfleger 2007, 614; BayObLG Rpfleger 1993, 443; Demharter, a.a.O., § 49 Rn. 4; Meikel/Böhringer, GBO, a.a.O., § 49 Rn. 10 f; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1323; Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2 Aufl., § 49 Rn. 3).
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    12 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wird unter einem Leibgeding oder Altenteil der vertragsmäßig zugesicherte oder durch letztwillige Verfügung zugewandte Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten verstanden, wobei die Nutzungen und Leistungen aus und auf einem Grundstück und in aller Regel lebenslänglich zu gewähren sind (vgl. BGH NJW-RR 1989, 451 und Rpfleger 2007, 614; BayObLG Rpfleger 1993, 443; Demharter, a.a.O., § 49 Rn. 4; Meikel/Böhringer, GBO, a.a.O., § 49 Rn. 10 f; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1323; Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2 Aufl., § 49 Rn. 3).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Hamm im Anwendungsbereich des § 49 GBO gerade herausgestellt, dass die Zweckbestimmung des zu überlassenden Grundstücks und seine Eignung zur Sicherung wenigstens eines Teils der wirtschaftlichen Existenz des Übernehmers nicht zwingende Voraussetzung der vereinfachten Eintragung nach § 49 GBO ist, sondern es nur darauf ankommt, dass es sich um die Bündelung von Rechten handelt, die typischerweise zu Versorgungszwecken als Altenteil im Grundbuch eingetragen werden, da bereits hierdurch derjenige, der in das Grundbuch Einsicht nimmt, durch den Text der Grundbucheintragung hinreichend darauf hingewiesen wird, dass er zur vollständigen Information über den Grundbuchinhalt auch den Text der Eintragungsbewilligung zur Kenntnis nehmen muss (BGH NJW 1994, 1158 = MDR 1994, 626).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Dabei ist anerkannt, dass der Begriff des Altenteils zwar ganz überwiegend aufgrund der historischen Entwicklung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe eine bedeutende Rolle spielte, ein Altenteil jedoch auch bei der Übergabe eines städtischen Grundstücks in Betracht kommen kann, wenn der Versorgungscharakter der Rechte im Vordergrund steht und es sich gerade nicht um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis mit gegeneinander abgewogenen und etwa gleichwertigen Leistungen und Gegenleistungen handelt (vgl. BGH NJW 2003, 1325, OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 466; OLG Hamm Rpfleger 1993, 488).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94

    Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass auch ohne Verwendung der Worte "unter Ausschluss des Eigentümers" in der Eintragungsbewilligung von einem echten Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ausgegangen werden kann, wenn die in dieser gesetzlichen Bestimmung verwendete Bezeichnung als "Wohnungsrecht" aufgegriffen und verwendet wird (vgl. OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 402; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1236 und 1258; Wilsch, Der Überlassungsvertrag in der grundbuchrechtlichen Praxis, RpflStudH 2010, 13/18; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 44 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01

    Löschung eines Rechts nach Tod des Berechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Da das Wohnungsrecht sich hier nur auf einen Gebäudeteil, nämlich die näher bezeichnete Wohnung im Erdgeschoss - bezieht, jedoch ausdrücklich darüber hinaus eine Unterhaltungspflicht für das Gebäude selbst auch bezüglich der nur der Mitbenutzung unterliegenden Gebäudeteile vereinbart wurde, kann bei der hier gewählten rechtlichen Ausgestaltung des Wohnungsrechtes die Möglichkeit von Rückständen nicht von vornhinein ausgeschlossen werden (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1269; Demharter, a.a.O., § 23 Rn. 12; Hamm NJW-RR 2001, 1099; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248; OLG München NJW-RR 2010, 672).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Da das Wohnungsrecht sich hier nur auf einen Gebäudeteil, nämlich die näher bezeichnete Wohnung im Erdgeschoss - bezieht, jedoch ausdrücklich darüber hinaus eine Unterhaltungspflicht für das Gebäude selbst auch bezüglich der nur der Mitbenutzung unterliegenden Gebäudeteile vereinbart wurde, kann bei der hier gewählten rechtlichen Ausgestaltung des Wohnungsrechtes die Möglichkeit von Rückständen nicht von vornhinein ausgeschlossen werden (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1269; Demharter, a.a.O., § 23 Rn. 12; Hamm NJW-RR 2001, 1099; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248; OLG München NJW-RR 2010, 672).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    Dabei ist im Grundbuchrecht bei der Auslegung auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt, wobei Umstände außerhalb der Erklärung zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden dürfen, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 28; BGHZ 92, 351/355 und 113, 374/378).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 86/06

    Begriff des Altenteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
    12 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wird unter einem Leibgeding oder Altenteil der vertragsmäßig zugesicherte oder durch letztwillige Verfügung zugewandte Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten verstanden, wobei die Nutzungen und Leistungen aus und auf einem Grundstück und in aller Regel lebenslänglich zu gewähren sind (vgl. BGH NJW-RR 1989, 451 und Rpfleger 2007, 614; BayObLG Rpfleger 1993, 443; Demharter, a.a.O., § 49 Rn. 4; Meikel/Böhringer, GBO, a.a.O., § 49 Rn. 10 f; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1323; Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2 Aufl., § 49 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 07.06.1993 - 15 W 76/93

    Altenteil, Vorlageentscheidung

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

  • OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09

    Grundbuchverfahren: Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung nach entbehrlicher

  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch auf Grund der Eintragung eines

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

  • OLG Hamm, 16.01.1997 - 15 W 413/96

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

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