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   OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12   

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https://dejure.org/2013,67829
OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12 (https://dejure.org/2013,67829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2013 - 5 U 47/12 (https://dejure.org/2013,67829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 5 U 47/12 (https://dejure.org/2013,67829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; ZPO § 340
    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil ohne Angabe des Aktenzeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungen der Baustellenabsicherung: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung für Leistungen der Baustellenabsicherung wird ohne Abnahme fällig! (IBR 2016, 337)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04

    Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Der Hinweis auf das Urteil des BGH vom 15.12.2005 (IX ZR 156/04, BGHZ 165, 283) verfängt nicht.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Die Beklagte hat also die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise erlangt, gleichgültig, ob man ihre Forderung durch die Aufrechnung kongruent gedeckt ansieht oder insoweit eine inkongruente Deckung annimmt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie hier - der spätere Insolvenzgläubiger - die Beklagte - dem Schuldner -hier der Schuldnerin respektive dem für diese handelnden Kläger- einen (Werk-)Leistungsauftrag in den Fristen des § 131 InsO erteilt und damit für seine Insolvenzforderung eine Aufrechnungslage geschaffen hat (vgl. MünchKomInsO/Kirchhof, 2. Aufl. 2008, § 131, Rz. 17; BGH, Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, NJW 2004, 3118, Juris-Rz. 17, 19).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Bei Annahme (auch) einer Ermächtigung gilt aus den genannten Gründen das Gleiche, denn es ist anerkannt, dass die Rechtsinstitute der Bevollmächtigung nach § 164 BGB und der Ermächtigung nach § 185 BGB sich insoweit überschneiden, als sie es Dritten ermöglichen, durch rechtsgeschäftliches Handeln auf den Rechtskreis eines anderen einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99, Juris-Rz. 27), was es rechtfertigt, für den hier maßgeblichen Aspekt - Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden der Schuldnerin - die gleichen Rechtsfolgen eintreten zu lassen.
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Die Erhebung der Verjährungseinrede erstmals in der Berufungsinstanz ist prozessual zu berücksichtigen, selbst wenn sie bereits erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden können, wenn - wie hier - die Tatsachengrundlage unstreitig ist (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212, Juris-Rz. 11).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Selbst eine Genehmigung der Prozessführung ändert daran nichts, weil in Zusammenhang mit § 204 BGB die Vorschrift des § 185 Abs. 2 erste Altern. BGB auf die Prozessführung nicht entsprechend anwendbar ist, nachdem die Klageerhebung keine Verfügung im Sinne von § 185 Abs. 1 BGB ist, vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2003 - IX ZR 109/00, NJW 2004, 1043, Juris-Rz. 22 mwN), wirkte also nicht auf zeitlich vorgelagerte Verhandlungen, für die das Gleiche gilt, und den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Dabei ist anerkannt, dass die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit auch dadurch geschaffen werden, dass der Gläubiger - die Beklagte - als ihm fällige Forderungen zustanden - hier auf Schadensersatz wegen Betrugs - die Werkleistung der Gemeinschuldnerin in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4.10.2001 - IX ZR 207/00, NJW-RR 2002, 262, Juris-Rz. 12).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 22/75

    Formularmäßiger Darlehens- und Sicherungsvertrag mit selbstschuldnerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil stellt als Prozessfortsetzungsbedingung eine Sachverhandlungs- und Sachurteilsvoraussetzung dar, die selbst in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.1976 - III ZR 22/75, Juris-Rz. 18).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 898/80

    Urteilsanfechtung - Bezeichnung - Berufung - Erstinstanzlicher Anwalt -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Zwar ist in Zusammenhang mit der Wahrung von Notfristen verschiedentlich geäußert worden, hieran fehle es, wenn u. a. das Aktenzeichen falsch angegeben ist und der Mangel nicht während des Laufs der Frist behoben wird, wobei das Berufungsgericht keine Prüfungs- und Nachforschungspflichten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.1982 - IVa ZB 15/82, VersR 1983, 250; vom 24.06.1981 - IVb ZB 898/80, VersR 1981, 854).
  • BGH, 15.12.1982 - IVa ZB 15/82

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift zur Verhinderung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Zwar ist in Zusammenhang mit der Wahrung von Notfristen verschiedentlich geäußert worden, hieran fehle es, wenn u. a. das Aktenzeichen falsch angegeben ist und der Mangel nicht während des Laufs der Frist behoben wird, wobei das Berufungsgericht keine Prüfungs- und Nachforschungspflichten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.1982 - IVa ZB 15/82, VersR 1983, 250; vom 24.06.1981 - IVb ZB 898/80, VersR 1981, 854).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12
    Denn er will die betreffenden Forderungen letztlich auf eigene Rechnung realisieren und damit seine Rechtsstellung jedenfalls wirtschaftlich verbessern, was ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 2.10.1987 -V ZR 182/86, NJW-RR 1988, 126, Juris-Rz. 15 für Pflichtteilsberechtigte als Standschafter des Alleinerben für Grundbuchberichtigungsanspruch als Nachlassgegenstand).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12

    Demnächst-Zustellung: Vorliegen einer der Klagepartei nicht anzulastenden

    Senats (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 (5 U 47/12)).
  • KG, 06.12.2022 - 27 U 102/22
    Darüber hinaus hat die Genehmigung einer Prozesshandlung des Nichtberechtigten aus verjährungsrechtlichen Sicht nur Wirkung für die Zukunft, nämlich ex nunc, und nicht rückwirkend, also ex tunc (vergleiche BGH Urteil vom 11.12.2003 zu IX ZR 109/00, Rn. 22; OLG Frankfurt Urteil vom 8.5.2013 zu 5 U 47/12; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 204, Rn. 11).
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