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   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15   

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OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15 (https://dejure.org/2016,63407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 U 162/15 (https://dejure.org/2016,63407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 U 162/15 (https://dejure.org/2016,63407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    LugÜ (2007) Art. 1, LugÜ (2007) Art. 6 Nr. 1, Art. 1 EuInsVO, Art. 2 EuInsVO
    Klage des Insolvenzverwalters als "Zivil- und Handelssache" gem. Art. 1 Abs. 1 LugÜ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des Insolvenzverwalters als "Zivil- und Handelssache" gem. Art. 1 Abs. 1 LugÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung einer Forderung zur Tabelle sowie gegen den Schuldner selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.09.2014 - C-157/13

    Nickel & Goeldner Spedition - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Als Leitlinie zur Abgrenzung hat er formuliert, dass nur Klagen, die sich unmittelbar aus einem Insolvenzverfahren herleiten und in engem Zusammenhang damit stehen, vom Anwendungsbereich der EuGVVO ausgeschlossen sind (EuGH NZI 2014, 919 Rz. 24).

    Daher sei, ohne dass geprüft zu werden brauche, ob diese Klage in einem engen Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehe, festzustellen, dass sie nicht in den Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 1 EuInsO und nicht unter den Begriff des Konkurses im Sinne von Art. 1 Abs. 2 bb) EuGVVO falle (EuGH, Urteil vom 4.9.2014 - C-157/13, EuZW 2014, 919 Tz. 28 f.).

    Art. 1 Abs. 2 h) EuGVVO und die EuInsO sind nach der Rechtsprechung des EuGH nämlich so auszulegen, dass jede Regelungslücke und Überschneidung zwischen den Rechtsvorschriften vermieden wird, die diese Verordnungen enthalten (EuGH NZI 2014, 919 Rz. 21 m.w.N.) Dementsprechend fallen die Klagen, die nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. b EuGVVO von deren Anwendungsbereich ausgeschlossen sind, da sie unter "Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren" einzuordnen sind, in den Anwendungsbereich von Art. 3 InsO und umgekehrt.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Für den notwendigen Sachzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass die Klage gegen den sogenannten Ankerbeklagten zulässig und begründet ist (etwa EuGH, Urteil vom 13.7.2006 - C-103/05 "Reisch", NJW-RR 2006, 1568).

    Der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des EuGH zur Art. 6 Nr. 1 EuGVVO die Klage ohnehin nicht im Übrigen zulässig sein muss (EuGH NJW-RR 2006, 1568 = IPrax 2006, 589).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist für den Sachzusammenhang erforderlich, dass die Gefahr abweichender Entscheidungen bei "derselben Sach- und Rechtslage" auftreten müsse, andererseits sei es aber unschädlich, wenn die Klagen unterschiedliche Rechtsgrundlagen (i.S. von Anspruchsgrundlagen) hätten (EuGH NJW 2007, 3702 = IPrax 2008, 253).

    Jedenfalls hat das angegangene Gericht diesen Gesichtspunkt bei der Würdigung der Frage, ob im konkreten Fall eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, zu würdigen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - C 98/06 "Freeport", in: NJW 2007, 3702, insbes.

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Für die hier vertretene Auslegung des Art. 6 Nr. 1 LuGÜ spricht die Stellungnahme des Generalanwalts in der auf Vorlage des Landgerichts Dortmund dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (EuGH, Urteil vom 21.5.2015 - C-352/13, EuZW 2015, 584).

    Der Generalanwalt (Generalanwalt Jääskinen, Schlussanträge vom 11.12.2014, Rs. C-352/13) erachtet Art. 6 Nr. 1 EuGVVO hier für anwendbar.

  • BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96

    Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    c) Die Berufung ist auch zulässig, soweit die Beklagten zu 1) und 7) sich gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit durch das Landgericht wenden, obwohl darauf nach § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung an sich nicht gestützt werden kann (BGH NJW 1998, 1230 behandelt § 513 Abs. 2 ZPO als Zulässigkeitsfrage).

    Gleichwohl gilt die Bestimmung auch dann, wenn das Landgericht in einem Zwischenurteil nur über einzelne Sachurteilsvoraussetzungen entschieden hat, weil ansonsten die Beschränkung des § 513 Abs. 2 ZPO umgangen werden könnte (BGH NJW 1998, 1230 = MDR 1998, 177 [BGH 10.11.1997 - II ZR 336/96] ).

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht gegeben, wenn nur zwei inländische Anknüpfungstatbestände in Betracht kommen und die internationale Zuständigkeit Deutschlands deshalb unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit gegeben ist (BGH NJW-RR 2015, 941 [BGH 17.03.2015 - VI ZR 11/14] Rz. 17).

    Eine Ausnahme von der Beschränkung des § 513 Abs. 2 ZPO ist nach einer in der Literatur überwiegend vertretenen Meinung aufgrund verfassungskonformer Auslegung (im Hinblick Art. 101 Abs. 1 GG) gerechtfertigt, wenn das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat und damit den Beklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat (vgl. Nachweise im Urteil BGH NJW-RR 2015, 941 [BGH 17.03.2015 - VI ZR 11/14] Rz. 19 sowie Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 513 Rz. 11).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Die von den Beklagten zu 1) und 7) für ihren Standpunkt angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.7.2006 (C 539/03 "Roche Nederland B.V.", in: EuZW 2006, 573) betraf einen Fall, in dem die klagebegründenden Lebenssachverhalte voneinander verschieden waren (Patentverletzungserfolge gegen verschiedene Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern) und der Gerichtshof deshalb "dieselbe Sachlage" verneint hat.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-339/07

    Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 12.2.2009 im Fall Seagon (NJW 2009, 2189 = NZI 2009, 199) ist für die Entscheidung über eine Klage, die unmittelbar aus einem Insolvenzverfahren hervorgegangen ist und deshalb in den Anwendungsbereich der der EuInsO fällt, der Mitgliedsstaat international zuständig, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  • EuGH, 19.04.2012 - C-213/10

    F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Er hat in der von den Beklagten zu 1) und 7) zitierten Entscheidung (EuGH RIW 2012, 394 = NZI 2012, 469) eine Insolvenzsache lediglich für den Sonderfall verneint, dass ein Anfechtungsanspruch vom Insolvenzverwalter an einen Dritten abgetreten und von diesem geltend gemacht worden war.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12

    Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 162/15
    Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in einem Beschluss vom 1.8.2013 (11 AR 234/12, IPRspr 2013, 474 unter Rz. 60 ff.) für einen Beklagten, der als Schuldner beigetreten war, den Zusammenhang im Sinne von Art. 6 Nr. 1 EuGVVO bejaht und für einen anderen Beklagten, der aufgrund eines anderen Vertragsverhältnisses in Anspruch genommen war, verneint.
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 219/03

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZB 35/12

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Vollstreckbarerklärung einer englischen Third

  • EuGH, 09.10.2014 - C-222/13

    TDC - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

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