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   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15   

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https://dejure.org/2016,59813
OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15 (https://dejure.org/2016,59813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 U 223/15 (https://dejure.org/2016,59813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 U 223/15 (https://dejure.org/2016,59813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 59 Abs. 3 VVG, § 93 HGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB
    Keine Haftung des Versicherungsmaklers für Unterversicherung durch nachträgliche Anschaffungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Haftung des Versicherungsmaklers für Unterversicherung durch nachträgliche Anschaffungen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsmaklerhaftung - Unterversicherung in Hausratversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Versicherungsmaklers wegen Unterversicherung des Versicherungsnehmers aufgrund nachträglicher Anschaffungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Versicherungsmaklerhaftung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Pflichten des VM bei der Übernahme von Versicherungsverträgen in die Betreuung, Prüfung von Altverträgen, Pflicht zur Prüfung bestehender Verträge bei Übernahme des Maklermandats, Bestandsübernahme, Bedürfnisprüfung bei Mandatsübernahme, Pflicht zu einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15
    Denn der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGHZ 94, 356, 359; BGHZ 162, 67 unter III.).

    In BGHZ 162, 67 unter III. hat der Bundesgerichtshof dementsprechend eine die Betreuungspflichten einschränkende AGB-Klausel als möglicherweise gegen § 9 AGBG verstoßend erachtet.

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15
    Denn der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGHZ 94, 356, 359; BGHZ 162, 67 unter III.).

    Im "Sachwalter-Urteil" des BGH (BGHZ 94, 356) waren allein etwaige Pflichtverletzungen des Maklers bei der Anbahnung eines Einbruchsversicherungsvertrages zu beurteilen.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98

    Vermittlungs- und Betreuungspflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15
    In der von den Parteien angeführten Entscheidung OLG Düsseldorf VersR 2000, 54 wusste der Makler aus früherer Tätigkeit, dass der Versicherungsnehmer im Sommer für seinen PKW-Cabriolet immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte und hätte ihn deshalb auf das Versäumnis eines Abschlusses nunmehr hinweisen sollen.
  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 328/08

    Schadensersatzanspruch gegen einen Versicherungsmakler wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15
    Im Urteil des BGH vom 14.1.2010 (III ZR 328/08) ist vom Oberlandesgericht eine Pflichtverletzung deshalb angenommen worden, weil die Versicherungssumme schon bei Vertragsschluss nicht zutreffend ermittelt worden war, und dies war mit der Revision nicht angegriffen worden.
  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers wegen

    Eine von der Beklagten angenommene Pflicht des Versicherungsmaklers zur laufenden, mindestens einmal jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme und Überprüfung, ob die bestehenden Versicherungen den Verhältnissen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entsprechen (Bl. 32 des Vorprozesses; S. 3 des Schriftsatzes der Beklagten vom 2. Oktober 2017, Bl. 62 d.A.), besteht nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Juni 2016, 4 U 223/15, juris, Rdn. 35) und ist auch, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Literatur nicht in Betracht gezogen worden.

    Nur bei außerhalb der Sphäre des Versicherungsnehmers liegenden Veränderungen (z.B. Änderung der Rechtslage) muss der Makler von sich aus tätig werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Juni 2016, 4 U 223/15, a.a.O., Rdn. 31 unter Hinweis auf Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rdn. 313 ff.).

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22

    Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der

    Die Rechtsprechung verneint seit jeher eine Pflicht zur anlasslosen Beratung (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1981 - IVa ZR 42/80, juris Rdn. 23 = BeckRS 1981, 30387356 Rdn. 21; OLG Hamm, Urt. v. 13.01.2006 - 20 U 73/04, juris Rdn. 50 = BeckRS 2006, 2772; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.10.2008 - 7 U 186/08, juris Rdn. 3 ff. = BeckRS 2009, 86699), sogar für Versicherungsmakler, soweit sich der Anpassungsbedarf infolge von Veränderungen in der Sphäre des Versicherungsnehmers ergibt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.06.2016 - 4 U 223/15, LS und Rdn. 25 ff., juris = BeckRS 2016, 120505 [gutgeheißen durch BGH, Beschl. v. 23.02.2017 - I ZR 152/16]; ferner dazu Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 47/17

    Arglistanfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Juni 2016 - 4 U 223/15 -, juris.
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