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   OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18   

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https://dejure.org/2018,17038
OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18 (https://dejure.org/2018,17038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2018 - 6 W 49/18 (https://dejure.org/2018,17038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 6 W 49/18 (https://dejure.org/2018,17038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, § 15a RVG
    Höhe der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Verzicht auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Verzicht auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 ; RVG § 15a
    Kostenerstattung; Verfahrensgebühr; Geschäftsgebühr; Anrechnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 ; RVG § 15a
    Umfang der Erstattung der Verfahrensgebühr im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorprozessuale Geschäftsgebühr eingeklagt, volle Verfahrensgebühr erhalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Partei hat grundsätzlich Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) voll und ganz zu erstatten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
    Die Geschäftsgebühr selbst gehört nicht zu den Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] Rn. 5).

    3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. noch BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] , Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ).

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
    Sinn und Zweck der Anrechnung ist es, eine doppelte Honorierung von ähnlichen Tätigkeiten, die in unterschiedlichen gebührenrechtlichen Angelegenheiten anfallen, zu verhindern (BGH NJW-RR 2015, 189 [BGH 24.09.2014 - IV ZR 422/13] Rn. 15).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
    3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. noch BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] , Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
    Dem Kläger steht im Streitfall gegen den Beklagten nach der Entscheidung des BGH "Anwaltsabmahnung II" (I ZR 33/16) kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Abmahnkosten aus § 12 I 2 UWG zu.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20

    Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei

    Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist - auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG - nicht angebracht, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 6 W 98/17; vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

    Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116 mwN; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, jeweils unveröffentlicht; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

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