Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO, § 15a RVG
Höhe der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Verzicht auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Verzicht auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Kostenerstattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 ; RVG § 15a
Kostenerstattung; Verfahrensgebühr; Geschäftsgebühr; Anrechnung - rechtsportal.de
ZPO § 91 ; RVG § 15a
Umfang der Erstattung der Verfahrensgebühr im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorprozessuale Geschäftsgebühr eingeklagt, volle Verfahrensgebühr erhalten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenpflichtige Partei hat grundsätzlich Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) voll und ganz zu erstatten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
Die Geschäftsgebühr selbst gehört nicht zu den Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] Rn. 5).3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. noch BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] , Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ).
- BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13
Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
Sinn und Zweck der Anrechnung ist es, eine doppelte Honorierung von ähnlichen Tätigkeiten, die in unterschiedlichen gebührenrechtlichen Angelegenheiten anfallen, zu verhindern (BGH NJW-RR 2015, 189 [BGH 24.09.2014 - IV ZR 422/13] Rn. 15). - BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (…vgl. noch BGH NJW 2008, 1323 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] , Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ). - BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16
Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18
Dem Kläger steht im Streitfall gegen den Beklagten nach der Entscheidung des BGH "Anwaltsabmahnung II" (I ZR 33/16) kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Abmahnkosten aus § 12 I 2 UWG zu.
- OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei …
Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist - auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG - nicht angebracht, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 6 W 98/17; vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116 mwN; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, jeweils unveröffentlicht; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).