Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4601
OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97 (https://dejure.org/1999,4601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 UF 269/97 (https://dejure.org/1999,4601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 UF 269/97 (https://dejure.org/1999,4601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1573 Abs 1 BGB, § 323 Abs 1 ZPO
    Geschiedenenunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung im Falle Einkommenssteigerung durch Karrieresprung; Einkommenserhöhung bei Wiederverheiratung durch Berücksichtigung des Realsplittingvorteils; konkrete Bedarfsdarlegung im Falle einer den Elementarunterhalt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Geschiedenenunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung im Falle Einkommenssteigerung durch Karrieresprung; Einkommenserhöhung bei Wiederverheiratung durch Berücksichtigung des Realsplittingvorteils; konkrete Bedarfsdarlegung im Falle einer den Elementarunterhalt ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 6 UF 198/94

    Berücksichtigung von erhöhtem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Der Realsplittingvorteil kann daher nicht zusätzlich zum Splittingvorteil aus der zweiten Ehe berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, 6. Senat für Familiensachen, FamRZ 1995, S. 1423).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Desweiteren ist die Steuerklasse 3, in die der Kläger nach seiner Wiederverheiratung eingruppiert ist, bei der Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse zugrundezulegen (BGH FamRZ 1980, S. 984).
  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90

    Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Zwar ist bei gehobenen Verhältnissen während der Ehe nicht unbedingt jede Verkäuferinnentätigkeit, etwa in einem Billig-Supermarkt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1991, S. 416) zumutbar.
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Das Gericht ist bei der Verteilung des Unterhalts auf Elementarunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt nicht an die gestellten Anträge gebunden und kann eine anderweitige Verteilung vornehmen p>(BGH FamRZ 1985, S. 912, 915).
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist dagegen auf den konkreten Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten abzustellen, weil davon auszugehen ist, daß das Einkommen nicht nur dem Lebensunterhalt, sondern teilweise auch der Vermögensbildung dient (BGH FamRZ 1982, S. 1187).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97
    Damit aber erweist sich das Verlangen der Klägerin auf Fortzahlung des titulierten Vorsorgeunterhalts als treuwidrig (BGH FamRZ 1987, S. 684, 688).
  • OLG Köln, 16.03.2001 - 25 UF 222/00

    Arbeitsplatzwechsel des Pflichtigen und eheangemessener Unterhaltsbedarf

    Dem kann nicht gefolgt werden, denn solche Veränderungen nach der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung dürfen nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie auf einer unerwarteten Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1983, 353; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 369) oder nur infolge der Trennung eingetreten sind (BGH FamRZ 1988, 909, 929, 1994, 87).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Dies wird von der Gegenauffassung verkannt, wenn sie ausführt, eine kumulative Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile führe dazu, dass die ehelichen Lebensverhältnisse überschritten würden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 369, 370).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht