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OLG Frankfurt, 08.08.2000 - 1 UF 16/99 |
Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
HKÜ 3; MSA 2,3,13 Abs. 1 ;BGB 1671 Abs. 1, 2, 1696 Abs. 1
Sorgerechtsentscheidung, ausländische, Anerkennungsfähigkeit; Erstentscheidung, Abänderungsentscheidung
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- BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84
Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2000 - 1 UF 16/99
Es kann dahinstehen, ob die ausländishe Sorgerechtsentscheidung anerkennungsfähig ist oder ob eine Erstentscheidung zu treffen ist, wenn jedenfalls die Voraussetzungen für eine Abänderung nach § 1696 BGB vorliegen (BGH, NJW-RR 1986, S. 1130 f.).Dabei kann dahinstehen, ob hier - wie das Amtsgericht meint - mangels Anerkennungsfähigkeit der Sorgerechtsentscheidungen des Jugend- und Familiengerichts Manassas/Virginia (USA) eine erstmalige Sorgerechtsregelung nach § 1671 Abs. 1 und 2 Ziff. 2. BGB zu treffen oder - bei Anerkennungsfähigkeit der US-amerikanischen Sorgerechtsentscheidung - in Wahrheit über eine Änderung der Sorgerechtsregelung nach § 1696 Abs. 1 BGB zu entscheiden ist; denn in beiden Fällen hat die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter Bestand (vgl. ebenso: BGH, NJW-RR 1986, S. 1130 f.).
- BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95
Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2000 - 1 UF 16/99
Nach Art. 13 Abs. 1 MSA findet das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 hier Anwendung, weil die Tochter A. zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung seit über 26 Monaten in Deutschland lebte und damit hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von Art. 13 und Art. 1 MSA hat (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1997, S. 1070).