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   OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14   

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https://dejure.org/2017,35264
OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14 (https://dejure.org/2017,35264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2017 - 20 W 229/14 (https://dejure.org/2017,35264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2017 - 20 W 229/14 (https://dejure.org/2017,35264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

  • Betriebs-Berater

    Anmeldung der Zweigniederlassung einer Limited - welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Limited; englische Limited; private company limited by shares; elektronische Anmeldung; Stammkapital; issued share capital; Gesellschaftsvertrag; model articles; Companies Act 2006; Versicherung; Belehrung; Zwischenverfügung

  • rechtsportal.de

    Ergänzung einer unvollständigen Anmeldung zum Handelsregister als Gegenstand einer Zwischenverfügung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorlage einer beglaubigten Abschrift mit Übersetzung des memorandum of association für Anmeldung der Zweigniederlassung einer Limited

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorlage des Gesellschaftsvertrags und Angabe des Stammkapitals bei Anmeldung einer Limited-Zweigniederlassung in Deutschland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegenstand einer Zwischenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 686
  • FGPrax 2018, 16
  • WM 2018, 1408
  • BB 2018, 144
  • NZG 2017, 1431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 15 W 270/10

    Anforderungen an den Nachweis der Gründung einer private limited nach englischem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 04.01.2011 (Az. 15 W 270/10) sei die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in diesem Fall nicht erforderlich, weil in der hiesigen Anmeldung auf die Mustersatzung nach " Table A " der Companies Regulations 1985 Bezug genommen worden sei .

    Insoweit kann sich die Beschwerde nicht darauf berufen, dass es sich vorliegend um die Eintragung einer Zweigniederlassung einer in Großbritannien ordnungsgemäß registrierten EU-Auslandsgesellschaft handele, deren firmenrechtliche Voraussetzungen bereits im Heimatstaat geprüft worden seien, so dass die Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung unter Verweis auf §§ 13 d bis 13 g ff HGB gegen die Niederlassungsfreiheit und damit gegen Gemeinschaftsrecht verstoße (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, auch zur Frage der Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, Az. 15 W 270/10, zitiert nach juris, m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., 2016, § 13 d, Rn. 2; Heinz/Hartung, Die englische Limited, 3. Aufl., 2012, Kap. 11.3; Senat, Beschluss vom 03.02.2015, Az. 20 W 199/13, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiter Nachweise).

    Die Vorlage maßgeblicher ausländischer Rechtsvorschriften - also auch von model articles - kann jedoch nicht verlangt werden (so auch Baier in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 19. Aufl., 2016, § 4 a, Rn. 32; Kienle in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2013, Bd. 6, Rn. 19; Süß in DNotZ 2005, 180 ff, 187, 188; wohl auch Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., 2016, § 13 g, Rn. 5; mit dem Schwerpunkt, dass die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der model articles nicht verlangt werden kann, wobei letztlich aber nicht deutlich wird, ob dann die entsprechende Vorlage einer beglaubigten Abschrift der model articles in englischer Sprache verlangt werden kann: Solveen, a.a.O.; Preuß in Oetker, HGB, 4. Aufl., 2015, § 13 g, Rn. 9; Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Aufl., 2017, Rn. 322b; OLG Zweibrücken, a.a.O.; wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, Az. 15 W 270/10, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Gegenstand einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG kann auch die Ergänzung einer unvollständigen Anmeldung sein (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats aus 20 W 411/12).

    Dabei wird vertreten, dass mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden darf, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird; die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung soll danach nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein können (u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06; unter Bezugnahme auf die genannten Rechtsprechung so auch Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2008 - 3 W 36/08

    Handelsregistereintragung: Erforderlichkeit der Vorlage einer beglaubigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    20 Companies Act 2006 und der dort gesetzlich angeordneten subsidiären Gültigkeit der e ntsprechenden model articles ergibt (vgl. hierzu u.a. auch Heinz/Hartung, a.a.O., Kap. 5.2, Rn. 5; auch Erbe, "Die Limited und Limited & Co. KG, 2008, 5.1.1.1 zur Rechtslage nach dem Companies Act 2006 und 5.1.1.2, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Companies Act 1985 durch automatische Übernahme von Table A als articles of association, wenn keine articles of association abgefasst und an das englische Handelsregister gesandt worden sind; auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.02.2008, Az. 3 W 36/08, zitiert nach juris, ebenfalls noch zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Companies Act 1985 ).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Nr. 1 FamFG wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deswegen zugelassen, weil die Beantwortung der Rechtsfrage, ob das Registergericht die Vorlage des memorandum of association nach § 13 g Abs. 2 S. 1 HGB zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung verlangen kann, entscheidungserheblich und nicht offenkundig ist, sie bislang - soweit ersichtlich - nicht Gegenstand insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung war und über den vorliegenden Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Anzahl von Fällen auftreten kann (vgl. u.a. BAG, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 ABN 1/05 und Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2002, Az. XI ZR 71/02, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Nr. 1 FamFG wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deswegen zugelassen, weil die Beantwortung der Rechtsfrage, ob das Registergericht die Vorlage des memorandum of association nach § 13 g Abs. 2 S. 1 HGB zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung verlangen kann, entscheidungserheblich und nicht offenkundig ist, sie bislang - soweit ersichtlich - nicht Gegenstand insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung war und über den vorliegenden Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Anzahl von Fällen auftreten kann (vgl. u.a. BAG, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 ABN 1/05 und Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2002, Az. XI ZR 71/02, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 20 W 199/13

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Insoweit kann sich die Beschwerde nicht darauf berufen, dass es sich vorliegend um die Eintragung einer Zweigniederlassung einer in Großbritannien ordnungsgemäß registrierten EU-Auslandsgesellschaft handele, deren firmenrechtliche Voraussetzungen bereits im Heimatstaat geprüft worden seien, so dass die Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung unter Verweis auf §§ 13 d bis 13 g ff HGB gegen die Niederlassungsfreiheit und damit gegen Gemeinschaftsrecht verstoße (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, auch zur Frage der Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, Az. 15 W 270/10, zitiert nach juris, m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., 2016, § 13 d, Rn. 2; Heinz/Hartung, Die englische Limited, 3. Aufl., 2012, Kap. 11.3; Senat, Beschluss vom 03.02.2015, Az. 20 W 199/13, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiter Nachweise).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Dabei wird vertreten, dass mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden darf, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird; die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung soll danach nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein können (u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06; unter Bezugnahme auf die genannten Rechtsprechung so auch Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Gleiches gilt auch für die nachträgliche Anmeldung der bislang fehlenden Versicherung des directors der Beschwerdeführerin über die Belehrung im Rahmen der Eignungsversicherung (Ziffer 4 der Zwischenverfügung; die Zulässigkeit einer Zwischenverfügung zur Neuvornahme einer nicht ausreichenden Eignungsversicherung bereits voraussetzend: Senat, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 20 W 246/11, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2011 - 3 W 27/11

    Registerverfahren: Stillschweigende Rücknahme eines Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Es ist vielmehr anerkannt, dass gerade formale Mängel einer Anmeldung durch eine Zwischenverfügung moniert werden können und nach Behebung des Mangels durch eine entsprechende formgerechte Einreichung einer Anmeldung, dann die ursprüngliche, unwirksame Anmeldung ohne Weiteres hinfällig wird (vgl. Krafka, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.06.2011, Az. 3 W 27/11, zitiert nach beck-online, geht insoweit regelmäßig von einer stillschweigenden Zurücknahme des zunächst gestellten Antrages aus).
  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06

    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
    Insoweit kann sich die Beschwerde nicht darauf berufen, dass es sich vorliegend um die Eintragung einer Zweigniederlassung einer in Großbritannien ordnungsgemäß registrierten EU-Auslandsgesellschaft handele, deren firmenrechtliche Voraussetzungen bereits im Heimatstaat geprüft worden seien, so dass die Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung unter Verweis auf §§ 13 d bis 13 g ff HGB gegen die Niederlassungsfreiheit und damit gegen Gemeinschaftsrecht verstoße (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, auch zur Frage der Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, Az. 15 W 270/10, zitiert nach juris, m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., 2016, § 13 d, Rn. 2; Heinz/Hartung, Die englische Limited, 3. Aufl., 2012, Kap. 11.3; Senat, Beschluss vom 03.02.2015, Az. 20 W 199/13, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiter Nachweise).
  • OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige

  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 25/17

    Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß §

    Das Beschwerdegericht (OLG Frankfurt/Main, ZIP 2018, 686) hat die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung mit Beschluss vom 8. August 2017 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Registergericht hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages nicht die Vorlage der unverändert von der Beteiligten als Satzung (constitution) übernommenen model articles nach den Companies (Model Articles) Regulations 2008 verlangen könne.

    Es handele sich somit um ausländische Rechtsvorschriften, die das Registergericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht selbst festzustellen habe (ebenso Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 322b; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., Anh. zu § 4a Rn. 32 mwN; MünchHdbGesR VI/Kienle, 4. Aufl., § 21 Rn. 19; MünchHdbGesR VI/Süß, 4. Aufl., § 47 Rn. 189; Just/Müller, EWiR 2018, 269, 270; aA Mödl, RNotZ 2008, 1, 11 unter Verweis auf Wachter, ZNotP 2005, 122, 129).

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