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OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 4 U 286/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 146, 147, 148
Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auch nach Ablauf von 30 Jahren wirksam und annahmefähig, wenn ausdrücklich vorbehaltlose Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung eines notariellen Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 146; BGB § 147; BGB § 148
Bindungswirkung eines notariellen Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bindung an Vertragsangebot über mehr als 30 Jahre?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bindung an Vertragsangebot über mehr als 30 Jahre? (IMR 2011, 250)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.11.2009 - 12 O 522/04
- OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 4 U 286/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Mönchengladbach, 18.03.1982 - 10 O 660/81
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 4 U 286/09
Eine solche Erklärung einer Partei, sie halte sich für einen Zeitraum x an das Angebot gebunden, ist eine Fristbestimmung i.S.d. § 148 BGB, also die Bestimmung einer Annahmefrist, innerhalb derer die Annahme nur wirksam erfolgen kann (vgl. hierzu Palandt-Ellenberger § 148 Rdnr. 2, LG Mönchengladbach VersR 1983, 49). - BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 4 U 286/09
Hierauf hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. April 1967 (BGHZ 47, 387-393), die sich mit der Frage der Notwendigkeit der analogen Anwendung der Ausschlussfrist des § 504 BGB a.F. auf Grundstücksankaufsrechte in ihren verschiedenen Ausgestaltungen (Vorvertrag, aufschiebend bedingter Kaufvertrag, Verkaufsangebot) befasst, ausdrücklich hingewiesen und betont, dass das Gesetz bei einem derartigen Ankaufsrecht selbst eine Regelung über die Bindungsdauer getroffen habe, die jedoch nicht mathematisch errechenbar bestimmt ist, sondern sich nach dem Zeitpunkt als Endtermin richtet, in dem der Verkäufer den Eingang der Antwort (Annahmeerklärung) unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
- OLG Brandenburg, 20.12.2012 - 5 U 53/12
Grundstückkauf: Zulässigkeit der Abtretung eines Annahmerechts zum Abschluss …
50 bb) Es kann auf sich beruhen, ob das Angebot der Beklagten bereits mit Ablauf des 30. November 2010 erlosch oder ob das Erlöschen des Angebots nach diesem Zeitpunkt zusätzlich davon abhängen sollte, dass die Beklagte es gegenüber der Zedentin oder der Klägerin schriftlich widerruft (§ 148 BGB;… vgl. dazu BGH, NJW-RR 2004, 952, juris Rdnr. 21; OLG Frankfurt Urteil v. 8. September 2010 - 4 U 286/09, juris Rdnr. 40).