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   OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12   

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https://dejure.org/2012,46428
OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12 (https://dejure.org/2012,46428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2012 - 20 W 324/12 (https://dejure.org/2012,46428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2012 - 20 W 324/12 (https://dejure.org/2012,46428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 BeurkG, § 49 BeurkG, § 172 BGB, § 173 BGB, § 13 GBO
    Grundbuch: Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Fortbestehens einer notariellen Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Fortbestehens einer notariellen Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchverkehr: Nachweis der Vollmacht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 103
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01

    Beweiskraft der dem anderen Vollmachtgeber erteilten Ausfertigung bei Handeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).

    Gegen diese Zwischenverfügung legte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz des verfahrensbevollmächtigten Notars vom 08. Oktober 2012, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, Beschwerde ein, mit der im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln (RNotZ 2001, 407) geltend gemacht wurde, die vom Notar ausgestellte Ausfertigung genüge den Formerfordernissen.

    Das OLG Köln (Beschluss vom 09. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407) hat für den Fall von Vollmachten, die sich Vertragsparteien wechselseitig in einer notariellen Urkunde erteilt hatten, entschieden, dass die Verwendung der mit einem Ausfertigungsvermerk für den anderen Vertragspartner erteilten Ausfertigung gegenüber dem Grundbuchamt für sich genommen noch keine Zweifel am Fortbestehen der Vollmacht begründe.

    Der Senat lässt im vorliegenden Fall dahinstehen, ob dieser Entscheidung, die in der Literatur insbesondere wegen ihrer allgemein auf die Vorschriften der §§ 47, 49 Abs. 2 BeurkG abstellenden Begründung erhebliche Kritik erfahren hat (vgl. Waldner/Mehler, Rpfleger 2002, 198; Helms, RNotZ 2002, 235; Meikel/Hertel, GBO, 10. Aufl., § 29 Rn. 47), zu folgen ist.

  • OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08

    Grundbuch: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).

    Das OLG München (DNotZ 2008, 844) hat offen gelassen, ob für die dortige Fallgestaltung der Entscheidung des OLG Köln zu folgen sei und in dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt, bei welchem mehrere Bevollmächtigte in derselben Vollmachtsurkunde von einem Auftraggeber bevollmächtigt worden waren, die Vorlage einer Ausfertigung der Vollmachtsurkunde, die ausdrücklich nur dem einen der beiden Bevollmächtigten erteilt worden war, zum Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht des anderen Bevollmächtigten nicht als ausreichend angesehen.

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 11 W 32/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Deshalb besteht eine besondere Prüfungspflicht des Grundbuchamtes, die den Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht rechtfertigt, nur wenn insoweit begründete Zweifeln erkennbar sind (vgl. KG DNotZ 1997, 18; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992, 102; BayObLG …
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    2 Z 75/85|LG Braunschweig; 22.11.1985; 8 T 496/85">Rpfleger 1986, 90; OLG Hamm FGPrax 2005, 240; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3584).
  • BFH, 22.11.2011 - VII R 63/10

    Erstreckung der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO auf das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Für die Rechtsscheinswirkung des § 172 Abs. 2 BGB kommt es mit Rücksicht auf den Regelungsinhalt des § 173 BGB im jeweiligen Einzelfall maßgeblich darauf an, ob davon ausgegangen werden kann, dass die vorgelegte Ausfertigung der handelnden Person zum Nachweis ihrer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber willentlich ausgehändigt wurde (so auch Abicht, Notar 2012, 135).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Dabei ist es für die Beschwerdeberechtigung insoweit unschädlich, dass der Antrag auf Löschung hier nur von den Beteiligten zu 1) und 2) als Parteien des Kaufvertrages gestellt worden war (vgl. BGH NJW 1994, 1158 und 1998, 3347; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2728 und 488; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 71 Rn. 63 und § 13 Rn. 42/46).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
    Dabei ist es für die Beschwerdeberechtigung insoweit unschädlich, dass der Antrag auf Löschung hier nur von den Beteiligten zu 1) und 2) als Parteien des Kaufvertrages gestellt worden war (vgl. BGH NJW 1994, 1158 und 1998, 3347; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2728 und 488; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 71 Rn. 63 und § 13 Rn. 42/46).
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 12 Wx 28/15

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens

    Auch in dem von dem Oberlandesgericht Frankfurt (FGPrax 2013, 103) zu entscheidenden Fall lag ein deutlich abweichender Sachverhalt zugrunde.
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