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   OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11   

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https://dejure.org/2012,36419
OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11 (https://dejure.org/2012,36419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2012 - 6 U 161/11 (https://dejure.org/2012,36419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2012 - 6 U 161/11 (https://dejure.org/2012,36419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB
    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • rewis.io

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung des Verfahrensbevollmächtigten bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Anwaltshaftung; Gewerbebetrieb; Patent; Schutzrechtsverwarnung - Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Anwalt haftet grds. nicht für unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Anwaltshaftung bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Zu den wesentlichen Abwägungsgesichtspunkten für die im Rahmen des Eingriffs am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorzunehmenden Interessen- und Güterabwägung gehört auch die Funktion, in welcher der Eingriff vorgenommen wird (vgl. BVerfG, NJW 2000, 199, juris-Rn. 28).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Denn der Verwarnte, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, hat sich grundsätzlich durch eigene Erkundigungen über die Rechtslage zu vergewissern, statt "blindlings" den Aussagen des (anwaltlich vertretenen) Gegners zu folgen (vgl. BGH, NJW 1995, 715, juris-Rn. 28, 31).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH, NJW 2006, 830, Tz. 93, 97; GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II, Tz. 23; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rn. 25, 126; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 4 Rn. 10.180; jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) hat diesen Interessenkonflikt dahin gelöst, dass die unbegründete Verwarnung aus einem Schutzrecht - anders als die insoweit prozessual privilegierte unbegründete Klage aus dem Schutzrecht - einen tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellt.
  • BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09

    Anforderungen an die Feststellung einer unzulässigen Erweiterung der ursprünglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Zwischenzeitlich ist das Patent aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.10.2011 (Az.: X ZR 94/09) rechtskräftig für nichtig erklärt worden.
  • OLG München, 23.04.1998 - 6 U 6166/97

    Kreditschädigende Äußerung eines Rechtsanwalts bei Recherche über Wettbewerber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Die Förderung ergibt sich aus seiner beruflichen Aufgabe (vgl. OLG München, MDR 1999, 178, juris-Rn. 25).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70

    Haftung für Fehlverhalten eines Anwalts - Verzögerung der Freigabe eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Das mit der getroffenen Entschließung (Verwarnung) verbundene Risiko ist wirtschaftlich dem Bereich des Mandanten und nicht des Anwalts zuzuordnen (vgl. BGH, BGHZ 58, 207, juris-Rn. 13; Borgmann/Junk, Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 35 Rn. 47; a.A.: Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 3. Aufl., § 8 Rn. 11).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH, NJW 2006, 830, Tz. 93, 97; GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II, Tz. 23; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rn. 25, 126; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 4 Rn. 10.180; jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64

    Anwaltsberatung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Allein das Bewusstsein, die wettbewerblichen Interessen seines Mandanten zu fördern, genügt daher für die Annahme eines Absatzförderungszusammenhang nicht (vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl., § 2 Rn. 81 m.w.N., sowie - zum früheren Erfordernis der Wettbewerbsabsicht - BGH GRUR 1967, 428 - Anwaltsberatung).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2008 - 2 U 95/07

    Wirksamkeit einer Abnehmerverwarnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
    Dies gilt ungeachtet davon, dass der Abmahnende sich redlich zu verhalten und insbesondere bei einer Abnehmerverwarnung über diejenigen Umstände aufzuklären hat, die für die Frage seiner Unterwerfung erkennbar relevant sind und in die der Verwarnte keinen Einblick hat, (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 122, juris-Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II Rn. 23f.; BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat Rn. 17; vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2013, 507; Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 264f., der eine Interessenabwägung allerdings erst im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung für erforderlich hält; Ohly, aaO, § 4 Rn. 10/38; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136).
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