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   OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07   

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https://dejure.org/2009,1336
OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07 (https://dejure.org/2009,1336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2009 - 11 U 72/07 (https://dejure.org/2009,1336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 11 U 72/07 (https://dejure.org/2009,1336)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anspruch des Preisbindungstreuhänders auf Ersatz von Abmahnkosten - Zu Buchpreisbindungsverstößen wegen des geschäftsmäßigen Verkaufs neuer Bücher im Internet an Letztabnehmer ohne Einhaltung des festgesetzten Preises.

  • damm-legal.de

    § 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG
    Bei Buchpreisbindungsverstößen nur Aufwendungsersatz statt Abmahngebühren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 BuchPrG, § 9 Abs 2 Nr 2 BuchPrG
    Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • webshoprecht.de

    Zur Buchpreisbindung bei Amazon

  • aufrecht.de

    Abmahnung bei Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)

  • kanzlei.biz

    Abmahnkosten bei Verstoß gegen die Buchpreisbindung

  • kanzlei.biz

    Abmahnkosten bei Verstoß gegen die Buchpreisbindung

  • peter-kehl.de

    Abmahnung durch Preisbindungstreuhänder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchPrG § 5; BuchPrG § 9 Abs. 2 Nr. 2
    Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abmahnkosten des Buchpreistreuhänders

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Höhe der Abmahnkosten bei Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Begriff des Buchpreisbindungstreuhänders; Beweislast für das Fehlen einer Buchpreisbindung; Höhe einer Abmahnpauschale

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung begründet Abmahnkosten-Ersatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung begründet Abmahnkosten-Ersatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsmäßiger Verkauf neuer Bücher an Letztabnehmer unterhalb der festgesetzten Preise stellt einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt a. M. begrenzt Abmahnkosten bei Verstoß gegen Buchpreisbindung auf 175,00 netto

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt zur Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz - Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und nicht auf Grundlage des RVG

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Höhe der Abmahnkosten bei Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 221
  • MIR 2009, Dok. 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U (Kart) 18/04

    Buchpreisbindung gilt auch für Weiterverkauf von Rezensionsexemplaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Buchverkäufe in einem Ausmaß stattfinden, das im privaten Verkehr unüblich ist (OLG Frankfurt, NJW 2004, 2098).

    Die Buchpreisbindung bezieht sich- wie der Senat bereits früher entschieden hat (11 U 18/04 (Kart) - auf den ersten Verkauf von Büchern an Letztabnehmer.

  • LG Wiesbaden, 08.11.2007 - 13 O 166/07

    Bei Verlag oder Buchhandlung gewonnene Bücher unterliegen der Buchpreisbindung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 2. Kammer für Handelssachen - vom 8.11.2007 (Az.: 13 O 166/07) abgeändert.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 41/06

    Abmahnkosten des Preisbindungstreuhänders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07
    39 Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Kläger für die Abmahnung Aufwendungsersatz nicht in Höhe einer Geschäftsgebühr gemäß § 13, 14 RVG, sondern nur Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abmahnung verlangen (Senatsurteil vom 24.4.2007, 11 U 41/06).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2023 - 11 U 150/22

    Bestimmung des gemäß § 3 BuchPrG maßgeblichen Ladenpreises

    Dieser sei entsprechend der Entscheidung des Senats (Az. 11 U 72/07) angemessen mit 175 EUR netto zuzüglich Umsatzsteuer bemessen.

    Da § 5 Abs. 1 BuchPrG nicht nur die Festlegung des Endpreises, sondern auch dessen Veröffentlichung verlangt und dieser Preis für alle Buchhändler, die zur Einhaltung der Buchpreisbindung verpflichtet sind, maßgeblich ist, muss die Veröffentlichung "in geeigneter Weise" geschehen (Senat, Urteil vom 8.12.2009, Az. 11 U 72/07).

    Die Kläger können schließlich gem. § 9 Abs. 3 BuchPrG gemäß der Rechtsprechung des Senats Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 175, 00 netto verlangen (Urteil des Senats vom 8.12.2009 - 11 U 72/07).

  • OLG Nürnberg, 09.05.2023 - 3 U 3524/22

    Abgabe einer nicht hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung auf

    bb) Die unmittelbar nur für Willenserklärungen geltende Regelung in § 174 BGB kann zwar auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar sein, wozu die Abmahnung gezählt wird (für eine Einordnung als Realakt, der die Anwendung ausschließt, OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 8. Dezember 2009 - 11 U 72/07, GRUR-RR 2010, 221 (222)).

    Auch ein nicht autorisierter Hinweis auf das wettbewerbswidrige Verhalten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen entfaltet in vollem Umfang seine Wirkung und Funktion (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 8. Dezember 2009 - 11 U 72/07, GRUR-RR 2010, 221 (222); Busch, GRUR 2006, 477 (479)); hierin liegt ein zentraler Unterschied zu Erklärungen, die erst die Rechtslage verändern (Schwippert, in: Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2019, § 84 Rn. 24; Pfister, WRP 2002, 799 (800)).

  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Sie kann nicht für fiktive Kosten geltend gemacht werden, sondern nur für tatsächliche Aufwendungen, die als Pauschale zu berechnen sind (s. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 221; ergänzend Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.100, m.w.N., auch zur Gegenmeinung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2016 - 4 HKO 6816/16

    Buchpreisbindung von Rückläufern nach Verbraucherwiderruf

    Dabei müssen die vertretenden Unternehmen nach Zahl und Größe ein repräsentatives Spiegelbild der Branche sein (OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 221).
  • OLG Naumburg, 12.07.2012 - 9 U 51/12

    Abmahnkosten bei Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

    Zwar ist zutreffend der Ansatz, dass die hierin eingeräumte Klagebefugnis noch nichts über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruches aussagt (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.04.2007 - 11 U 41/06 und vom 08.12.2009 - 11 U 72/07 - jeweils zitiert nach Juris).
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