Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6431
OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11 (https://dejure.org/2012,6431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2012 - 16 U 126/11 (https://dejure.org/2012,6431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 16 U 126/11 (https://dejure.org/2012,6431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 BDSG, § 31 Abs 1 Nr 2 WpHG, § 37d WpHG, § 138 BGB, § 215 BGB
    Beratungs- und Aufklärungspflichten bei Abschluss von Zinsswap-Geschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten über das Verhalten eines Kunden an die SCHUFA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten über das Verhalten eines Kunden an die SCHUFA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Zinsswaps: Gegenläufige Interessen

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Zinsswap bei Baufinanzierung: Schadenersatz

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zinsswaps: Weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
    27 Macht ein Interessent deutlich, dass er bezogen auf eine bestimmte Anlage- oder Finanzierungsentscheidung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten einer Bank in Anspruch nehmen will und beginnt diese mit der Beratung, so kommt in der Regel ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126).

    Die Beklagte ist als beratende Bank zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGHZ 123, 126, 128 f).

    Außerdem ist die beratende Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, vor Abgabe ihrer Anlageempfehlung den Wissensstand, die Erfahrung und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören, zu erfragen (BGHZ 123, 126, 129).

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
    Gleiches gilt aber, wenn die Gegenforderung entscheidungsreif ist (BGH WM 1978, 620, Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. § 309 Rz. 17).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
    Maßgeblich sind einerseits der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH WM 2009, 1647).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07

    Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
    18 Eine Datenübermittlung von weichen Negativmerkmalen an die SCHUFA ist in der Regel zulässig, wenn das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruht (OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1228, ZIP 2005, 586).
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