Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 BGB, § 1 VBVG
Vergütungsfähige Tätigkeit innerhalb Pflegschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsfähige Tätigkeit innerhalb Pflegschaft
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1836, VBVG 1
Pflegschaft, Vergütung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1836 ; VBVG § 1
Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit des Pflegers in einer Kindschaftssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütung eines Ergänzungspflegers in Kindschaftssache
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 27.06.2016 - 617 F 1019/11
- OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Leipzig, 23.02.2015 - 1 T 755/14
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16
Die Kostenentscheidung beruht wegen der Gerichtskosten maßgeblich auf Nr. 1912 KV FamGKG, der mangels vorrangigen Kostentatbestandes (die Nr. 1314f. KV FamGKG setzen eine Beschwerde betreffend den Hauptgegenstand einer Kindschaftssache voraus, vergl. für die Betreuervergütungsfestsetzung: LG Leipzig, FamRZ 2015, 2083-2084, zu Nr. 11200ff. Tabelle A zu § 34 GNotKG) Anwendung findet; im Hinblick auf den überwiegenden Erfolg der Beschwerde war im Übrigen von einer Erhebung abzusehen. - OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10
Vereinsbeistandschaft: Vergütungspflicht des bayerischen Justizfiskus nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16
Nach LG Berlin (FamRZ 2011, 230f.), dessen Auffassung der Senat teilt, sind ". - OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08
Vergütungsanspruch des Umgangspfleger
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16
Wenn es auch in erster Linie im pflichtgemäßen Ermessen des ehemaligen Ergänzungspflegers stand, welchen Zeitaufwand er für die Führung der Ergänzungspflegschaften für erforderlich halten durfte mit der Folge, dass bei der Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Zeitangaben des anspruchstellenden Ergänzungspflegers auszugehen ist, unterliegen die Zeitansätze dennoch hinsichtlich Grund und Höhe einer Plausibilitätskontrolle durch das Gericht (vgl. auch OLG Köln in FamRZ 2009, 728 [OLG Köln 20.08.2008 - 4 WF 39/08] - LS - betr. Vergütung eines Verfahrenspflegers).