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   OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14   

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https://dejure.org/2015,9210
OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,9210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,9210)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,9210)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG, § 1 UKlaG, § 307 BGB
    AGB-Inhaltskontrolle: Unangemessene Benachteiligung durch "Zwangsmediationsversuch" in der Rechtsschutzversicherung; Irreführung durch Verwendung der Begriffe "Rechtschutzversicherung" und "Mediation"

  • damm-legal.de

    Die Festlegung einer "Zwangsmediation" in den AGB einer Rechtsschutzversicherung ist unzulässig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten anwaltlicher Beratung ohne vorherige Durchführung eines Mediationsversuchs

  • Betriebs-Berater

    AGB-Inhaltskontrolle - Unangemessene Benachteiligung durch "Zwangsmediationsversuch" in der Rechtsschutzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 125; VVG § 127; BGB § 307; UKlaG § 1; UKlaG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Pflichtmediation vor Kostenübernahme stellt unangemessene Benachteiligung dar

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5; UKlaG § 1; BGB § 307
    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten anwaltlicher Beratung ohne vorherige Durchführung eines Mediationsversuchs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung durch "Zwangsmediationsversuch" in den AGB einer Rechtsschutzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Festlegung einer "Zwangsmediation" in den AGB einer Rechtsschutzversicherung ist unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Zwangsmediationsklausel in AGB einer Rechtsschutzversicherung - Kostenübernahme für anwaltliche Beratung nur nach vorherigem Mediationsversuch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Zwangsmediation" in AGB unzulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz-Klausel: Erst Mediation, dann anwaltliche Beratung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel einer Rechtsschutzversicherung über vorgeschalteten "Zwangsmediationsversuch" unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kein "Zwangsmediationsversuch" vor Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung darf keine Zwangsmediation vorschreiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung auch ohne Mediationsversuch eintrittspflichtig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Inhaltskontrolle - Unangemessene Benachteiligung durch "Zwangsmediationsversuch" in der Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel einer Rechtsschutzversicherung über vorgeschalteten "Zwangsmediationsversuch" unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Zwangsmediation als Bedingung der Rechtsschutzversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedingungen - Zwang zur Mediation grundsätzlich unangemessen

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Mediationsklausel der DEURAG im Tarif M-Aktiv ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Mediationsklausel in der Rechtsschutzversicherung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsmediation in der Rechtsschutzversicherung

  • verbraucherstreitbeilegung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Telefonmediation: OLG Frankfurt bremst Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB unzulässig! (IBR 2015, 397)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 919
  • VersR 2016, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10

    Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung; "TCM-Antrag"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
    Diese Wahlrecht besteht auch für das Berufungsgericht unabhängig davon, wie das Landgericht ein etwa ausgesprochenes Verbot begründet hat (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 145, Tz. 11).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
    Hiervon hat die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter, Tz. 52) den auf den berechtigten Teil der Abmahnung entfallenden Anteil (ca. 40 %), also 392, 08 EUR zuzüglich 20,- EUR Abmahnpauschale und 19 % Umsatzsteuer (78,29 EUR) zu erstatten; daraus errechnet sich der zuerkannte Betrag von 490, 37 EUR.
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11

    Steuerbüro

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
    Unter diesen Umständen kann das beantragte Verbot nur erlassen werden, wenn sämtliche davon erfassten Verhaltensweisen zu beanstanden sind (vgl. BGH GRUR 2013, 409 - Steuerbüro; Tz. 21).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
    Der Streitgegenstand eines derartigen gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteten Antrags umfasst sämtliche Beanstandungen, zu denen die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann; beanstandet der Kläger in einem solchen Fall die konkrete Verletzungsform unter mehreren Gesichtspunkten, ist es dem Gericht überlassen, auf welchen dieser Aspekte - soweit sie vom Kläger zur Begründung des Klagebegehrens herangezogen worden sind (vgl. hierzu Senat, GRUR-RR 2013 - Zählrate; WRP 2014, 1482) - es das Unterlassungsgebot stützt (vgl. BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, Tz. 24).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
    Der Streitgegenstand eines derartigen gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteten Antrags umfasst sämtliche Beanstandungen, zu denen die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann; beanstandet der Kläger in einem solchen Fall die konkrete Verletzungsform unter mehreren Gesichtspunkten, ist es dem Gericht überlassen, auf welchen dieser Aspekte - soweit sie vom Kläger zur Begründung des Klagebegehrens herangezogen worden sind (vgl. hierzu Senat, GRUR-RR 2013 - Zählrate; WRP 2014, 1482) - es das Unterlassungsgebot stützt (vgl. BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, Tz. 24).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 98/15

    Rechtsschutzversicherung: Abhängigmachung des Versicherungsschutzes von einer

    Das Berufungsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2015, 919 = WRP 2015, 755).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer

    Das gilt auch für das Berufungsgericht, unabhängig davon, wie das Landgericht das Verbot begründet hat (OLG Frankfurt am Main WRP 2015, 755, 756).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 6 W 83/21

    Kein Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen

    Das gilt auch für das Berufungsgericht, unabhängig davon, wie das Landgericht das Verbot begründet hat (OLG Frankfurt am Main WRP 2015, 755, 756).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2022 - 6 W 8/22

    Irreführung durch eigenen Bericht in "Presseschau" eines Mitbewerbers

    Das gilt auch für das Berufungsgericht, unabhängig davon, wie das Landgericht das Verbot begründet hat (OLG Frankfurt am Main WRP 2015, 755, 756).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 6 W 116/19

    Gewährung einer Aufbrauchsfrist im Eilverfahren

    Das gilt auch für das Berufungsgericht, unabhängig davon, wie das Landgericht das Verbot begründet hat (Senat WRP 2015, 755, 756).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2020 - 4 U 98/18

    Teilkaskoversicherung - Wirksamkeit einer Sachverständigenklausel

    4.) Die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (WRP 2015, 755) gibt ebenso wenig Anlass zu einer anderen Beurteilung wie der ebenfalls zitierte Aufsatz von Eidenmüller und Engel (ZIP 2013, 1704) und die in Bezug genommenen Drucksachen von Bundesrat und Bundestag.
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