Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betroffenen - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilnahme des Betreuers an einer Strafverhandlung, Vergütung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für Tätigkeit außerhalb des übertragenen Aufgabenkreises - hier: Teilnahme an Strafverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Teilnahme an Strafverfahren - Vergütung auch ohne Zuständigkeit?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütung und Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers; Umfang der Vergütung der Tätigkeiten des Berufsbetreuers; Vergütungsanspruch des Betreuers für Tätigkeiten außerhalb der übertragenen Aufgabenkreise und Befugnisse; Vergütungsfähigkeit der Teilnahme eines ...
Verfahrensgang
- AG Darmstadt - 503 XVII 403/04
- LG Darmstadt, 08.07.2004 - 5 T 391/04
- OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).Hierfür reicht der bloße Zusammenhang zwischen den der Anklage zu Grunde liegenden Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
- BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33). - OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
- OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128). - OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128). - BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96
Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).
- OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur …
Wie der Senat erst kürzlich mit Beschlüssen vom 9. Mai 2005 ( 20 W 352/04 und 20 W 460/04) entschieden hat, ist nach diesen Grundsätzen die Teilnahme eines Berufsbetreuers an einem Hauptverhandlungstermin gegen den Betroffenen in aller Regel nur dann vergütungsfähig, wenn dem Betreuer der Aufgabenkreis der Vertretung des Betroffenen in Strafverfahren durch das Vormundschaftsgericht übertragen wurde.Allerdings reichen der bloße Zusammenhang zwischen den dem Betroffenen vorgeworfenen Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort des Betroffenen haben wird, grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740 und Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2005 -20 W 352/04 und 20 W 460/04).