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   OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11   

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OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11 (https://dejure.org/2012,17897)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2012 - 14 U 219/11 (https://dejure.org/2012,17897)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 14 U 219/11 (https://dejure.org/2012,17897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Streu- und Räumpflicht einer Gemeinde bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HStrG § 10
    Umfang der Streu- und Räumpflicht einer Gemeinde bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Temperaturen unter Null Grad begründet per se noch keine kommunale Räum- und Streupflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Die Räum- und Streupflicht steht dabei unter dem Vorbehalt des Zumutbaren (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2003, 21 U 38/03, zitiert nach juris, Rn. 17).

    Sicherungspflichten können also auch bestehen, wenn Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommen wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2003, 21 U 38/03, zitiert nach juris, Rn. 19).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    a) Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 31.10.2006, VI ZR 223/05).

    Die Maßnahmen zur Vermeidung oder Abwendung der Gefahr müssen dem Pflichtigen zumutbar sein (BGH, Urteil vom 31.10.2006, VI ZR 223/05).

  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    War damit aber in erster Instanz unstreitig, dass es im Tagesverlauf des ... Januar 2011 nicht zu weiteren Niederschlägen kam, stellt der anderweitige Vortrag - es habe doch im Tagesverlauf weitere Niederschläge gegeben - neuen Tatsachenvortrag dar, mit dem die Beklagte in der Berufungsinstanz ausgeschlossen ist, da die Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 11 Nr. 1 bis 3 ZPO nicht vorliegen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 20.10.2003, 3 U 6/03, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Soweit der Kläger im Rahmen der Berufung auf etwaig fehlendes Salz eingeht (vgl. Berufungsbegründung Bl. 4 = Bl. 72 d.A.), handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, mit dem der Kläger in der Berufungsinstanz ausgeschlossen ist, da die Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 11 Nr. 1 bis 3 ZPO nicht vorliegen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 20.10.2003, 3 U 6/03, zitiert nach juris, Rn. 24).

  • LG Berlin, 18.03.2005 - 65 S 355/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung behauptet, während des Tagesverlaufs habe es weitere Niederschläge gegeben, ist von den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils auszugehen, da der Kläger insoweit keinen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO gestellt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18.03.2005, 65 S 355/04, zitiert nach juris, Rn. 56; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2003, 12 U 211/02, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Soweit der Kläger im Rahmen seiner Berufung auf fehlendes Streusalz Bezug nimmt (vgl. Bl. 72 d.A.), so ist ebenfalls von den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils auszugehen, da der Kläger insoweit keinen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO gestellt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18.03.2005, 65 S 355/04, zitiert nach juris, Rn. 56); der Tatbestand geht aber davon aus, dass die Beklagte am Unfalltag Streusalz zur Verfügung hatte und auch einsetzte.

  • OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04

    Amtshaftung bei unterlassenem vorbeugenden Streuen im Falle erneuter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung müssen Kommunen nicht "rund um die Uhr" ihrer Streupflicht nachkommen (OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2006, 9 U 169/04, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht bei Eisglätte und vorbeugende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Sicherungspflichten bestehen auch dann, wenn Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommt (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.01.2007, 5 U 86/06, zitiert nach juris, Rn. 23).
  • OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    79 Da der Umfang der Streupflicht in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen muss und die Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen, nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, muss der Streupflichtige nicht tätig werden, wenn das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren droht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08

    Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde; Pflicht zum Streuen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Dies ist bereits deshalb nicht der Fall, weil die winterliche Räum- und Streupflicht unter dem Vorbehalt des Erforderlichen und Zumutbaren steht (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 04.04.2008, 5 U 10/08, zitiert nach juris, Rn. 21) und derartiges permanentes Räumen und Streuen gar nicht leistbar wären.
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung behauptet, während des Tagesverlaufs habe es weitere Niederschläge gegeben, ist von den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils auszugehen, da der Kläger insoweit keinen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO gestellt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18.03.2005, 65 S 355/04, zitiert nach juris, Rn. 56; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2003, 12 U 211/02, zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
    Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges sind ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs (BGH, Urteil vom 09.10.2003, III ZR 8/03).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen

  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

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