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OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 8 U 86/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 253 BGB
Arzthaftung: Zur Frage der Notwendigkeit einer Glaukombehandlung (hier: chronisches Offenwinkelglaukom) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 12.04.2016 - 4 O 67/12
- OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 8 U 86/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 8 U 86/16
Das Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers ist nämlich nur dann anzunehmen, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wurde, das heißt, wenn der behandelnde Arzt eine objektiv unrichtige Diagnose stellt und diese darauf beruht, dass er eine notwendige Befunderhebung entweder vor der Diagnosestellung oder zur erforderlichen Überprüfung der Diagnose unterlassen hat, wobei ein solcher Fehler in der Befunderhebung zur Folge haben kann, dass der behandelnde Arzt für eine daraus objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlichen Krankheit nicht gerecht werdenden Behandlung und deren Folgen einzustehen hat (BGH NJW 2003, S. 2827).