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   OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06   

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https://dejure.org/2010,29900
OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 InsO, § 562 Abs 1 BGB, § 50 Abs 1 InsO
    Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Klägerin einer Veräußerung der USV-Anlage an die D-GmbH zugestimmt hätte, da sie mit dieser einen Folgemietvertrag über die Räume abgeschlossen hatte, wie der Beklagte vorträgt, so wäre eine solche Erklärung der Klägerin für den Beklagten erkennbar so auszulegen gewesen, daß sich ihr Vermieterpfandrecht an dem erzielten Erlös hätte fortsetzen sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).

    Der Klägerin stand damit ein Anspruch auf Auskunft über die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen zu (§ 167 Abs. 1 S. 1 bzw. § 50 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).

    Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Auskünfte, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, insbesondere da er aus eigener Anschauung Kenntnis über die Vorgänge im vorläufigen Insolvenzverfahren hat (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772, 773 f.).

  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 27 U 246/98

    Haftung des Sequesters wegen Verkaufs von Gegenständen des späteren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Das Bestehen eines Anspruchs wegen entstandener Nachteile auch gegen einen Dritten schließt einen eingetretenen Schaden nicht aus (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1276 f. unter Hinweis auf § 255 BGB).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Einer besonderen Zustimmung des Beklagten bedurfte es nicht, da ihre Verweigerung rechtsmißbräuchlich wäre (vgl. BGH, NJW 2000, 1950, 1951 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 133/97

    Haftung des Konkursverwalters bei Vereitelung des Absonderungsrechtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Bei der Veräußerung der USV-Anlage an die D-GmbH hat er nicht dafür gesorgt, daß ein erzielter Erlös auch an die Klägerin ausgekehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.), er hat es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.
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