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   OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03   

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https://dejure.org/2003,29465
OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03 (https://dejure.org/2003,29465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2003 - 14 U 6/03 (https://dejure.org/2003,29465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2003 - 14 U 6/03 (https://dejure.org/2003,29465)
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  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
    Der kennzeichenrechtliche Schutz aus § 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem namensrechtlichen Schutz aus § 12 BGB vor (vgl. BGH NJW 2002, 2031).

    Auch wenn beide Parteien berechtigterweise einen bestimmten Namen nutzen, hat eine Abwägung der beiderseitigen Interessen stattzufinden und nur bei Gleichwertigkeit der Interessen an der Namensnutzung greift das sogenannte Prioritätsprinzip (vgl. BGH NJW 2002, 2031; Nägele, WRP 2002, 138).

  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99

    Intershopping

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
    Der bei der Registrierung eines Domainnamens als administrative Kontaktperson Eingetragene ist deshalb bezüglich der Unterlassungsansprüche wegen eines Domainnamens jedenfalls dann passivlegitimiert, wenn sich aus der Registereintragung der Domaininhaber nicht eindeutig entnehmen lässt (vgl. auch OLG München MMR 2000, 277).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
    Dabei wird nicht verkannt, dass die vom Beklagten benutzte Domain namensrechtlichen Schutz nach § 12 BGB genoss, weil es sich bei der Internetadresse um ein namensähnliches Kennzeichen handelt, dem mittelbar Namensfunktion zukommt, wenn sie individualisierende und unterscheidungskräftige Bestandteile enthält (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 622; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 625).
  • OLG Köln, 18.12.1998 - 13 W 48/98

    Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
    Dabei wird nicht verkannt, dass die vom Beklagten benutzte Domain namensrechtlichen Schutz nach § 12 BGB genoss, weil es sich bei der Internetadresse um ein namensähnliches Kennzeichen handelt, dem mittelbar Namensfunktion zukommt, wenn sie individualisierende und unterscheidungskräftige Bestandteile enthält (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 622; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 625).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
    Bei Unternehmensbezeichnungen entsteht nämlich der markenrechtliche Schutz auch ohne Eintragung allein durch den befugten Gebrauch des Unternehmenskennzeichens gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG (vgl. BGH MDR 2002, 1138, OLG Hamm NJWE WettbR 2000, 214).
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