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   OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01   

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https://dejure.org/2002,3884
OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2002 - 7 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 7 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 UAbs 1 AUB
    Unfallversicherung: Hinweispflicht des Versicherers auf eine fristgerechte Invaliditätsfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Invaliditätsentschädigung im Rahmen einer Unfallversicherung; Ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der 15-Monatsfrist ; Erfordernis der Belehrung durch Versicherer; Erkennbarkeit der Möglichkeit der Invalidität; Schadensanzeige oder andere ...

  • Judicialis

    AUB 88 § 7 I (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 1
    Voraussetzungen der Belehrungspflicht des Versicherers über die Notwendigkeit der fristgerechten ärztlichen Feststellung einer Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7 I (1)
    Voraussetzungen für Anspruch auf Invaliditätsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 20 U 91/96

    Berufung auf die Verspätung der ärztlichen Feststellung der Invalidität in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01
    Eine Belehrungspflicht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn für den Versicherer aus der Schadensanzeige oder aus anderen ihm bekannten Umständen die Möglichkeit der Invalidität erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 130).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01
    Ein treuewidriges Verhalten oder ein Verzicht, sich auf den Fristablauf zu berufen, kommt nur dann in Betracht, wenn der Versicherer den Anschein erweckt, als wolle er die Entschädigung nicht an der Frist des § 7 I AUB scheitern lassen, indem er z.B. nach Fristablauf Gutachten einholt bzw. Untersuchungen veranlasst, die mit erheblichen Unannehmlichkeiten für den Versicherungsnehmer verbunden sind (vgl. BGH VersR 1978, 1036, 1038).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97

    Berufung auf 15-Monats-Frist trotz nachfolgender Untersuchungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01
    Da es dem Versicherer im Interesse der Versicherten jedoch möglich sein muss, auch nach Fristablauf noch eine Kulanzregelung zu prüfen, muss es sich insoweit um besonders beschwerliche Untersuchungen handeln, von denen der Versicherer annehmen konnte, dass der Versicherungsnehmer sich ihnen nicht unterzogen hätte, wenn er mit einer Ablehnung der Leistung wegen Fristablaufes gerechnet hätte (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1998, 260, 261).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1992 - 16 U 107/91

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01
    Die Erhebung von Befunden reicht nicht aus, vielmehr bedarf es einer Wertung dahingehend, dass - innerhalb des ersten Unfalljahres - eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingetreten ist, wobei im Interesse der Rechtssicherheit und Beweissicherung eine schriftliche Feststellung notwendig ist (vgl. Grimm, a.a.O., § 7 AUB, Rz. 11, OLG Ffm. VersR 1993, 174).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2022 - 7 U 244/20

    Kein Anspruch auf Unfallrente bei versäumter Frist zur ärztlichen Feststellung

    Z.B. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931, 932; BGH, Urteil vom 30.11.2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352 Rn. 7; OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Oktober 2002 - 7 U 224/01 , VersR 2003, 361; Jacob , Unfallversicherung AUB 2020, 3.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 7 U 234/06

    Unfallversicherung: Feststellung der Invalidität innerhalb der Frist des § 2

    Eine Belehrungspflicht seitens des Versicherers kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Inhalt der Schadenanzeige oder sonstige Umstände eine Invalidität möglich oder jedenfalls nicht fernliegend erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2003, 361; OLG Düsseldorf VersR 2001, 449).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06

    Unfallversicherung: Nachweis einer dauernden Beeinträchtigung von 4/7 Beinwert

    Da die Beklagte nach Geltendmachung der Invalidität durch den Kläger von sich aus sowohl innerhalb wie auch nach Ablauf der Frist ärztliche Gutachten eingeholt hat, ohne den Kläger darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen zusätzlich eine eigene fristgerechte Feststellung der Invalidität veranlassen müsse, würde es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wenn sie nunmehr darauf die Versagung weiterer Leistungen stützt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2005, Az. IV ZR 154/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2002, Az. 7 U 224/01; zitiert nach Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung;

    Eine solche Belehrungspflicht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn für die Versicherung aus der Schadensanzeige oder aus anderen ihr bekannten Umständen die Möglichkeit der Invalidität erkennbar ist (OLG Frankfurt am Main, zfs 2003, 88).
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