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   OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13   

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https://dejure.org/2014,33190
OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13 (https://dejure.org/2014,33190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2014 - 6 U 148/13 (https://dejure.org/2014,33190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 6 U 148/13 (https://dejure.org/2014,33190)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 23 EGV 1008/2008
    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Ausgestaltung des "Opt-in"-Erfordernisses für Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Möglichkeit des Zubuchens von Zusatzleistungen bei der Buchung von Flügen im Internet

  • online-und-recht.de

    Zum Opt-In bei fakultativen Zusatzleistungen bei Online-Flugbuchungen

  • rabüro.de

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • reise-recht-wiki.de

    Internet-Buchung Flugreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV 1008/2008 Art 23 Abs. 1 S. 4
    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • rechtsportal.de

    EGV 1008/2008 Art 23 Abs. 1 S. 4
    Anforderungen an die Möglichkeit des Zubuchens von Zusatzleistungen bei der Buchung von Flügen im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reiseversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Opt-in"-Erfordernisse bei Flugbuchungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Buchung von Flügen im internet auf "opt-in"-Basis erfordert Eröffnung einer Entscheidungsalternative

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugbuchung im Internet - Airline muss die Abwahl von Zusatzleistungen auf ihrer Webseite einfach und transparent gestalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Buchung von Flügen im internet auf "opt-in"-Basis erfordert Eröffnung einer Entscheidungsalternative

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusatzleistungen bei Online-Flugbuchungen nur bei ausdrücklichem Opt-In

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Flugbuchung im Netz: Dürfen Buchungsportale den Kunden Versicherungen aufdrängen?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Ryanair und flug.de müssen Buchungsvorgänge auf ihren Internet-Portalenbei Opt-Out ändern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung: Opt-In-Erfordernis für Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Opt-in bei Flugbuchungen im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 400
  • MMR 2015, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13
    Die genannte Regelung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. NJW 2012, 2867 - eBookers) auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden.
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Um diesen Zweck zu erreichen, muss die Gestaltung des Buchungsvorgangs dem in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 geregelten Gebot der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit genügen und dem Verbraucher eine bewusste und informierte Entscheidungsmöglichkeit eröffnen (vgl. OLG Frankfurt/Main, GRUR 2015, 400).
  • KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines

    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 20; BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 10; OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Buchungsablaufs ist, dass die Hinzubuchung auf einer bewussten und informierten Entscheidung für die Zusatzleistung beruht (OLG Frankfurt GRUR 2015, 400) und nicht etwa auf einem automatischen Einverständnis (vgl. Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Juli 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung), ABl.

    Das in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 normierte Transparenzgebot wird in dem streitgegenständlichen Buchungsablauf missachtet (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (GRUR 2015, 400; GRUR-RR 2015, 339), wird dem "opt-in"-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO(EG) Nr. 1008/2008 grundsätzlich auch dann genügt, wenn der Kunde sich "aktiv" für oder gegen die Inanspruchnahme der fakultativen Zusatzleistung entscheiden muss, d.h. den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen kann.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, auf die Zusatzleistung zu verzichten, derart "versteckt" ist, dass dieser Weg für den Nutzer schwerer aufzufinden ist als die Hinzubuchung der Nebenleistung; in diesem Fall fehlt es an einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative, die Art. 23 I 4 der VO(EG) Nr. 1008/2008 verlangt (Senat a.a.O. GRUR 2015, 400, Tz. 17).

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 33/14

    "Opt-in"-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

    Das kann man aber weder der Verordnung noch den Vorgaben der EuGH-Entscheidung vom 19.7.2012 (Rs. C-112/11 = NJW 2012, 2867 "eBookers") entnehmen (vgl. bereits Senat GRUR 2015, 400 - Opt-In Buchung über Drop Down-Box, Tz. 16 bei juris).
  • OLG München, 16.07.2015 - 6 U 4681/14

    Unterlassungsanspruch gegen Vermittler von Flugreisen wegen unzureichender

    (5) Die hier vertretene Auslegung des "Opt-in"-Begriffs stimmt im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (GRUR 2015, 400 Tz. 14 - Opt-in Buchung über Drop-Down-Box; bestätigt durch Urteil vom 09.04.2015 - Az. 6 U 33/14, BeckRS 2015, 09546 Tz. 22, 25) überein, wonach die konkrete Ausgestaltung des Buchungsvorgangs dem in der Regelung allgemein aufgestellten Grundsatz der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit entsprechen müsse; nur wenn dem Nutzer bei der Buchung sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden ("Opt-in"), als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme dieser Leistung fortzusetzen, im Sinne einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative vor Augen geführt werde, sei die erforderliche bewusste und informierte Entscheidung sichergestellt.
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