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   OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46882
OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17 (https://dejure.org/2017,46882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2017 - 6 W 96/17 (https://dejure.org/2017,46882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2017 - 6 W 96/17 (https://dejure.org/2017,46882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden organisatorischen Vorkehrungen zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter

  • JurPC

    Pflichten des Unterlassungsschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden organisatorischen Vorkehrungen zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter

  • online-und-recht.de

    Sorgfaltsmaßstab bei Einhaltung eines Werbeverbots im Online-Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Ordnungsmittel; Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Anforderungen an die Befolgung eines Unterlassungstitels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden organisatorischen Vorkehrungen zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltsmaßstab bei Einhaltung eines Werbeverbots im Online-Bereich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Anleitung und Kontrolle von Mitarbeitern zur Einhaltung einer Unterlassungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Organisatorische Vorkehrungen zur Unterbindung von Verstößen durch Mitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2018, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Die Belehrung hat schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß sowohl hinsichtlich des Dienstverhältnisse (Kündigung) als auch der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184, 1185).

    Es reicht also nicht aus, Mitarbeiter oder Beauftragte lediglich über den Inhalt des Titels zu informieren und sie zu einem entsprechenden Verhalten aufzufordern (OLG Nürnberg WRP 1999, 1184, 1185 [OLG Nürnberg 19.08.1998 - 3 W 106/98] ).

  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Darüber hinaus muss die Bemessung des Ordnungsgeldes auch den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners Rechnung tragen (vgl. BGH GRUR 2017, 318 - Dügida).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 6 W 48/15

    Unterlassungsvollstreckung: Organisationsverschulden und Ordnungsgeldhöhe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Dies entspricht sowohl der Funktion des Ordnungsmittels als zivilrechtlicher Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlung als auch dessen repressivem, strafähnlichem Sanktionscharakter (Senat, GRUR-RR 2016, 48).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rnr. 17 - Folienrollos, mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Dies gilt auch dann, wenn das Verbot auf eine konkrete Verletzungsform Bezug nimmt (BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] , Rnr. 11, Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Die Belehrung hat schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß sowohl hinsichtlich des Dienstverhältnisse (Kündigung) als auch der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184, 1185).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Die Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Verschulden voraus, da die verhängte Strafe nicht nur Beugemittel ist, sondern auch ein Strafelemente zur Sanktionierung des begangenen Verstoßes enthält (BVerfG GRUR 2007, 618, 619 [BVerfG 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04] , Rnr. 11 - Organisationsverschulden).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
    Eine Titelverletzung soll sich für den Schuldner nicht lohnen (BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.11.2017 - 6 W 96/17, BeckRS 2017, 134633 m.w.N.).

    müssen angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung von Anordnungen sicherzustellen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.11.2017 - 6 W 96/17, BeckRS 2017, 134633 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 6 W 43/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verbotsumfang; Organisationsverschulden

    Dafür trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast (Senat, WRP 2018, 245, Rnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18

    Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung

    Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).
  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
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