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   OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07   

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OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 2 Ss 383/07 (https://dejure.org/2008,12902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 Abs 2 StPO, § 201 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst a MRK
    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten trotz Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Verteidigers an einen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen ausländischen Angeklagten bei Nichterscheinen des Wahlverteidigers; Fehlende Übermittlung einer in der Sprache des Angeklagten übersetzten Anklageschrift vor der Hauptverhandlung als ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 201; ; MRK Art. 6 Abs. 3 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 4 StVK 3/04

    Übersendung der Anklageschrift an den ausländischen Angeklagten mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Unterbleibt die gebotene Mitteilung der Anklageschrift in einer dem Angeschuldigten verständlichen Sprache, so kann dieser im Zwischenverfahren geschehene - schwere - Verfahrensfehler im weiteren Verfahren insbesondere durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausgeglichen werden (vgl. Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Karlsruhe vom 17.10.2002, StV 2002, 299).

    Bei dieser Sachlage war dem Angeklagten ohne Rechtsbeistand aber eine wirksame Verteidigung nicht möglich (OLG Karlsruhe StV 2002, 299).

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05

    Beweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06

    Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen; notwendige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Die vollständige und frühzeitige Informationen über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (OLG Karlsruhe StV 2005, 655 m.w.N.).
  • KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2003 - 3 Ss 175/03

    Nötigung durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    In solchen Fällen kann nämlich der Angeklagte mit Hilfe des Dolmetschers im wesentlichen nur seine Verteidigungsposition verdeutlichen, nicht aber - was zunächst auch nur durch gründliches Studium der Akten erzielte Kenntnisse voraussetzt - die Aussagen der Zeugen kritisch hinterfragen, etwaige Widersprüche aufzuzeigen oder - gegebenenfalls durch Beweisanträge - deren Glaubwürdigkeit erschüttern (OLG Frankfurt/M. StV 1997, 573).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

  • OLG Brandenburg, 21.04.1998 - 2 Ws 85/98

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten

  • KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage

    Einem der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen - ausländischen - Angeklagten ist danach jedenfalls dann ein Verteidiger beizuordnen, wenn seine auf den sprachlichen Defiziten beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung nicht völlig ausgeglichen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, StV 2008, 291).
  • LG Hamburg, 10.02.2010 - 601 Qs 9/10

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sachlage bei Aussage gegen Aussage;

    Schließlich bestehen bei der Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, was vorliegend dazu führt, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit des Sach- oder Rechtslage eher geboten ist, als dies sonst der Fall ist (vgl. auch OLG Frankfurt, StV 2008, S. 291 f.).
  • LG Dortmund, 21.03.2019 - 35 Qs 9/19

    Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Ausländer, Alkohol

    Das wird vielfach bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Fall sein (OLG Frankfurt StV 2008, 291; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338; LG Kiel StraFo 2004, 381; KG StV 1985, 184: wenn Dolmetscher nicht ausreichend).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2017 - 17 Qs 26/17

    Pflichtverteiidger, Verständigungsprobleme

    Auch in rechtlich und tatsächlich völlig einfach gelagerten Fällen - wie vorliegend - ist eine vollständige und möglichst frühzeitige Information über den Anklagevorwurf in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache geboten (OLG Frankfurt, Beschl. v.10.01.2008 - 2 Ss 383/07 -, an. 8, juris, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 Rn. 6, juris).
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