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   OLG Frankfurt, 10.01.2017 - 20 W 162/15   

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OLG Frankfurt, 10.01.2017 - 20 W 162/15 (https://dejure.org/2017,20197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2017 - 20 W 162/15 (https://dejure.org/2017,20197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 20 W 162/15 (https://dejure.org/2017,20197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erfordernis der Zustimmung aller Vereinsmitglieder bei satzungsänderndem Beschluss mit schwerwiegendem Eingriff in Mitgliederrechte

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 32, 33 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung aller Vereinsmitglieder bei satzungsänderndem Beschluss mit schwerwiegendem Eingriff in Mitgliederrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verein; Erlöschen der Mitgliedschaft; Vereinsausschluss; Zustimmungspflicht aller Mitglieder

  • rechtsportal.de

    BGB § 49
    Wirksamkeit von vom Vorstand und Aufsichtsrat eines Gewinnsparvereins beschlossenen Satzungsänderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfordernis der Zustimmung aller Vereinsmitglieder bei satzungsänderndem Beschluss mit schwerwiegendem Eingriff in Mitgliederrechte

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 145/79

    Gleichzeitige Auswechslung sämtlicher Vereinsmitglieder - Mitgliedsverbände als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2017 - 20 W 162/15
    Im Unterschied zu einem vom Bundesgerichtshof im Jahr 1980 entschiedenen Fall (NJW 1980, 2707, 2708 [BGH 14.07.1980 - II ZR 145/79] ) fehle es hier an der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinsbeteiligung; dort habe im Unterschied zum vorliegenden Fall die Chance bestanden, dass das Vermögen an die Mitglieder zurückgefallen wäre und diese hätten weiterhin die Funktionen des bisherigen Vereins nach dessen Auflösung selbst wahrnehmen können.

    Für einen derartigen Vereinsbeschluss genügt daher nicht die Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins sondern es müssen auch alle bisherigen, von dem Ausschluss betroffenen Vereinsmitglieder zustimmen (vgl. für den gleichgelagerten Fall der Beschlussfassung einer Delegiertenversammlung: BGH, Beschluss vom 14.07.1980, Az. II ZR 145/79, zitiert nach juris; sieh auch Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl., 2016, Rn. 1139; Otto in Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl., 2016, Rn 315).

    Die Beschwerde bezieht sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des BGH vom 14.07.1980 (a.a.O.).

  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2017 - 20 W 162/15
    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass die von den betroffenen Mitgliedern mit dem Vereinsbeitritt erhaltenen Rechte unter ganz anderen tatsächlichen Voraussetzungen erworben worden sind, und dass mit dem Verbleiben der betroffenen Mitglieder im Verein angesichts von veränderten Verhältnissen, die in den Personen der betroffenen Mitglieder begründet sind, eine Gefährdung für die Verfolgung des in § 2 S.1 der Vereinssatzung niedergelegten Zwecks des Vereins ausgehen könnte (zu einer derartigen Sachverhaltskonstellation vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1971, Az. KZR 5/70, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 210/77

    Beendigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft - Bestehen der Mitgliedschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2017 - 20 W 162/15
    Hier unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von demjenigen, der dem Urteil des BGH vom 03.07.1978 (Az. II ZR 210/77, zitiert nach juris) zu Grunde lag.
  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der

    Dabei darf der Beteiligte auch auf nachträgliche, d.h. nach der Herstellung der bisherigen Satzungslage, eingetretene Entwicklungen reagieren und zu deren Berücksichtigung den Mitgliederbestand anpassen (vgl. BGHZ 55, 381 - juris-Rn. 34 - Ufa-Musikverlage; BGH, Urteil vom 3. Juli 1978 - II ZR 210/77 -, juris-Rn. 15 - Postgewerkschaft; zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 20 W 162/15 -, juris-Rn. 23 - Gewinnsparen).

    Das wäre ohne Zustimmung aller bisherigen Mitglieder unzulässig (BGH, Urteil vom 14. Juli 1980 - II ZR 145/79 -, juris-18 - DEHOGA; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 20 W 162/15 -, juris-Rn. 18, 23 - Gewinnsparen Stöber/Otto Hdb. Vereinsrecht, 11. Aufl. 2016, Rn. 940).

    (2) Die vorgenannten Bestandsinteressen von §§ 8a f., 34 der Satzung n.F. betroffener Mitglieder haben nicht schon deswegen zurückzutreten, weil der Beteiligte auch seine Auflösung nach § 41 BGB mit Dreiviertel-Mehrheit beschließen könnte (insoweit nicht geändert durch § 33 der Satzung) und dadurch jedes Mitglied seine Mitgliedschaft verlöre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juli 1980 - II ZR 145/79 -, juris-Rn. 18 - DEHOGA; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 20 W 162/15 -, juris-Rn. 23 - Gewinnsparen).

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