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   OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97   

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https://dejure.org/1998,6783
OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97 (https://dejure.org/1998,6783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97 (https://dejure.org/1998,6783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 11 U (Kart) 40/97 (https://dejure.org/1998,6783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • aufrecht.de
  • stroemer.de

    *WWW#

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung; Strengere Anforderungen an den Verfügungsgrund bei einer Leistungsverfügung; Kein Verfügungsanspruch nach Wegfall der Anspruchsgrundlage; Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen durch den Verfügungsbeklagten; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 48
  • MMR 1999, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97
    Bei derartigen lediglich mißverständlichen Angaben kann ein Verstoß gegen § 3 UWG nur bei Vorliegen einer erhöhten Irreführungsquote angenommen werden; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Werbenden ein schützenswertes Interesse zugebilligt werden muß, in der beanstandeten Art zu werben (vgl. BGH WRP 96, 1102 - Großimporteur; WRP 96, 1156 - PVC-frei).
  • OLG Frankfurt, 04.11.1997 - 11 U (Kart) 24/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97
    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang das Interesse der Verfügungsbeklagten an der Erhaltung und Förderung ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit anerkannt (vgl. Urteil vom 4.11.1997 - 11 U [Kart] 24/97 [Anm. d. Red.: = CR 1998, 96]).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 11 U (Kart) 40/97
    Bei derartigen lediglich mißverständlichen Angaben kann ein Verstoß gegen § 3 UWG nur bei Vorliegen einer erhöhten Irreführungsquote angenommen werden; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Werbenden ein schützenswertes Interesse zugebilligt werden muß, in der beanstandeten Art zu werben (vgl. BGH WRP 96, 1102 - Großimporteur; WRP 96, 1156 - PVC-frei).
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

    Da bei World Wide Web-Adressen die Domains im Rahmen des Domain Name Servers (DNS) regelmäßig mit den Zeichen "http://www." beginnen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 48, 49 - *WWW# in TOnline), führt der Umstand, daß die Klägerin die streitgegenständliche Domain in dem insbesondere-Teil des Unterlassungsantrages zu I. 1. um den Hostnamen "www." ergänzt hat, nicht zu dem Schluß, daß damit eine andere Domain bezeichnet worden wäre.
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