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   OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15   

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https://dejure.org/2016,16084
OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15 (https://dejure.org/2016,16084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2016 - 20 W 195/15 (https://dejure.org/2016,16084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 20 W 195/15 (https://dejure.org/2016,16084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 RVG, § 44 RVG, § 55 RVG, § 56 RVG, VV RVG Nr. 2508, VV RVG Nr. 1000, VV RVG Nr. 1003, UrhG 97, BerHG 1
    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Bewilligung der Beratungshilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Bewilligung der Beratungshilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Halle, 21.03.2012 - 2 T 251/11

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren: Anschlussbeschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Das Landgericht hat insoweit Bezug genommen auf eine Entscheidung des Landgerichts Halle (Saale) (Beschluss vom 21.03.2012, Az. 2 T 251/11, im Folgenden zitiert nach juris).

    Daher vermag auch die von der Beteiligten zu 2) insoweit angeführte Entscheidung des Landgerichts Halle (Saale) (Beschluss vom 21.03.2012, Az. 2 T 251/11, zitiert nach juris) zu keiner abweichenden Beurteilung zu führen.

  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Zudem könne unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, im Folgenden zitiert nach juris) in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen die Beratungshilfe auf einen ersten Fall beschränkt werden, da für alle weiteren Fälle eine Selbsthilfe zuzumuten sei.

    Dem stehen auch weder die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, zitiert nach juris) noch die im Verfahren der weiteren Beschwerde von der Beteiligten zu 2) angeführten weiteren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2012, Az. 1 BvR 2695/11 und Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.03.12, Az. Vf. 4-IV-12, jeweils zitiert nach juris) entgegen.

  • OLG Schleswig, 25.04.2013 - 9 W 41/13

    Anwaltsgebühren für ein Beratungshilfemandat im Zuge der Trennung von Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrages innerhalb des gleichen Rahmens tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Beratungsgegenständen bestehtinsgesamt muss ein zeitlicher und ein sachlicher Zusammenhang der Bearbeitung bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 20 W 236/13, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 9 W 41/13, Rn. 5; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.02.2012 - 1 BvR 2695/11

    Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde wegen Versagung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Dem stehen auch weder die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, zitiert nach juris) noch die im Verfahren der weiteren Beschwerde von der Beteiligten zu 2) angeführten weiteren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2012, Az. 1 BvR 2695/11 und Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.03.12, Az. Vf. 4-IV-12, jeweils zitiert nach juris) entgegen.
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07

    Beratungshilfe: Prüfungskompetenz des Kostenbeamten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Eine erneute Prüfung der in dem vorgelagerten Bewilligungsverfahren von dem Rechtspfleger geprüften Voraussetzungen der Bewilligung findet im Vergütungsverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle daher nicht statt, der Bewilligungsbeschluss ist insoweit für den Urkundsbeamten bindend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, Az. 8 W 169/07, zitiert nach juris Rn. 13; Kießling in Mayer / Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 55 RVG, Rn. 42 i. V. m. Rn. 18; Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, 13. Aufl., § 55 RVG, Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Dem stehen auch weder die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, zitiert nach juris) noch die im Verfahren der weiteren Beschwerde von der Beteiligten zu 2) angeführten weiteren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2012, Az. 1 BvR 2695/11 und Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.03.12, Az. Vf. 4-IV-12, jeweils zitiert nach juris) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2014 - 10 WF 1/14

    Prüfungsmaßstab im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des beigeordneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Die unterschiedlichen Prüfungsumfänge in verschiedenen Verfahrensabschnitten sind vergleichbar mit dem Verfahren der Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO, in welchem die gerichtliche Kostengrundentscheidung nicht mehr auf Richtigkeit überprüft wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2014, Az. 10 WF 1/14, zitiert nach juris, Rn. 3).
  • LG Kaiserslautern, 01.02.2011 - 1 T 3/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, ist auch bei gleichartigen Verletzungshandlungen bezüglich urheberrechtlich geschützter Werke - hier durch die Zurverfügungstellung zum Download über eine Internettauschbörse - ein sachlicher Zusammenhang zu verneinen, wenn verschiedene urheberrechtlich geschützter Werke unterschiedlicher Rechteinhaber durch mehrere Verletzungshandlungen betroffen sind (vgl. neben den von dem Landgericht angeführten Entscheidungen auch: LG Kaiserslautern, Beschluss vom 01.02.2011, Az. 1 T 3/11, Rn. 17 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 236/13

    Beratungstätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit Folgen von Trennung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrages innerhalb des gleichen Rahmens tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Beratungsgegenständen bestehtinsgesamt muss ein zeitlicher und ein sachlicher Zusammenhang der Bearbeitung bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 20 W 236/13, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 9 W 41/13, Rn. 5; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit erstrebten Erfolgs zusammen gehören (BGH, Urteil vom 19.10.2010, Az. VI ZR 237/09, zitiert nach juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 135/17

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Vorliegen mehrerer Angelegenheiten

    Die Durchführung des Abhilfeverfahrens ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung des weiteren Beschwerdeverfahrens und die Begründung der weiteren Beschwerde wiederholt die Rechtsansichten des Beteiligen zu 2., mit denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits umfangreich auseinandergesetzt hat, so dass von einer nochmaligen Befassung des Landgerichts keine Abhilfe zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt (Main), Beschluss v. 10.05.2016 - 20 W 195/15, Rn 20; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - I-17 W 342/09, 17 W 342/09 Rn 1; jew. zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Beschl. v. 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01, BeckRS 2001, 23277).

    Zwar liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn Verletzungshandlungen unterschiedliche Werke verschiedener Rechteinhaber betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen worden sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJOZ 2017, 594).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Soweit sie auch der Zurückweisung des weiteren Vergütungsantrages entgegen getreten sind, ist dies Gegenstand eines gesonderten Verfahrens der Erinnerung, Beschwerde und weiteren Beschwerde (Az. des Landgerichts Hanau 3 T 9/15, Az. des Oberlandesgerichts 20 W 195/15).
  • LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17

    Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer

    Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Beschl. v. 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01, BeckRS 2001, 23277).

    Zwar liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn Verletzungshandlungen unterschiedliche Werke verschiedener Rechteinhaber betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen worden sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren:

    Das Vorbringen der weiteren Beschwerde vertieft die Rechtsansichten, mit denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits umfangreich auseinandergesetzt hat, so dass keine anders lautende Entscheidung der Abhilfe zu erwarten wäre (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.05.2016 - 20 W 195/15, Rn. 20, zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 8 W 229/18

    Prüfungskompetenz im Vergütungsfestsetzungverfahren im Rahmen der gewährten

    Die seitens des Rechtspflegers erfolgte Bewilligung von Beratungshilfe ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren grundsätzlich für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bindend (OLG Stuttgart/Senat MDR 2007, 1400; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2016, Az. 20 W 195/15, zitiert nach JURIS; Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 55 RVG, Rdnr. 7; Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Auflage 2022, Rdnr. 345).
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