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   OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05   

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https://dejure.org/2005,7312
OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05 (https://dejure.org/2005,7312)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2005 - 5 UF 130/05 (https://dejure.org/2005,7312)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2005 - 5 UF 130/05 (https://dejure.org/2005,7312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGG § 21 II; ; ZPO § 621 e III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 21 Abs. 2; ZPO § 621e Abs. 3
    Unterschriftserfordernis und Bestimmbarkeit des Beschwerdeführers bei der befristeten Beschwerde gemäß § 516 Abs. 3 ZPO - Computerfax ohne Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterzeichnung einer befristeten Beschwerde; Bezeichnung "Eheleute"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 2 UF 203/95

    Form einer Beschwerdeschrift in einer isolierten Familiensache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04).
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