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OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 Abs 2 FGG, § 621e Abs 3 ZPO
Beschwerdeschrift: Anforderung an die Unterschrift bei Einlegung der befristeten Beschwerde - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 621e Abs. 3, FGG 21 Abs. 2
.Zulässigkeit einer Beschwerde,Unterschriftserfordernis, Bestimmtbarkeit des Beschwerdeführers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 21 Abs. 2; ZPO § 621e Abs. 3
Unterschriftserfordernis und Bestimmbarkeit des Beschwerdeführers bei der befristeten Beschwerde gemäß § 516 Abs. 3 ZPO - Computerfax ohne Unterschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterzeichnung einer befristeten Beschwerde; Bezeichnung "Eheleute"
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 01.04.2005 - 35 F 8238/04
- OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04). - GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04). - OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 2 UF 203/95
Form einer Beschwerdeschrift in einer isolierten Familiensache
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 5 UF 130/05
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss auch eine befristete Beschwerde nach § 621e ZPO unterzeichnet sein, weil durch § 621 e Abs. 3 ZPO die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1411 mit weiteren Nachweisen;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 621e Rdn. 18, Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 621e Rdn. 24; die vorgenommene Übermittlung durch Computer-Fax ist nicht ausreichend, da jedenfalls der Hinweis fehlt, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterzeichnung nicht erfolgen konnte (vgl. dazu GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH Urteil vom 10.5.2005, XI ZR 128/04).