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   OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16   

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OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16 (https://dejure.org/2017,36602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2017 - 16 U 255/16 (https://dejure.org/2017,36602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2017 - 16 U 255/16 (https://dejure.org/2017,36602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB
    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

  • online-und-recht.de

    Boykott-Aufrufe über Facebook unter Umständen zulässig

  • kanzlei.biz

    Meinungsäußerung vs. Rufschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Boykottaufruf; Facebook; Unterlassungsanspruch; Berufungsbegründung; Berufungsantrag

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsansprüche eines Caterers gegen Äußerung in einem Blog hinsichtlich des Umfangs eines anlässlich eines Abiturballs gelieferten Buffets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Caterer kann negative Äußerungen in einem Facebook-Blogbeitrag hinzunehmen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Boykott-Aufrufe per Facebook zu Unternehmen rechtlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Boykott-Aufrufe per Facebook zu Unternehmen rechtlich zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 474
  • K&R 2017, 807
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Nach den von der Rechtsprechung hierzu aufgestellten Kriterien ist die Behinderung der Erwerbstätigkeit nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH aaO, Rn 27; Palandt aaO, Rn 139 und BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - "Gen-Milch").

    Bei der Abwägung sind die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 -, zitiert nach juris, Rn 19; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98; BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 -, "Gen-Milch", Rn 12 mwN).

    Denn in diesen Äußerungen werden zwar Tatsachen und Meinungselemente vermengt, sie sind aber insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 -, "Gen-Milch" Rn 11).

    Gewerbetreibende müssen sich der Bewertung ihrer Leistungen durch ihre Kunden stellen, soweit diese sachlich bleiben und der Wahrheit entsprechen (BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - "Gen-Milch" zitiert nach juris Rn 29).

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Denn nach dem vom Bundesgerichtshof dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb gewährten Schutzbereich soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren insgesamt vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt bleiben (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11 - zitiert nach juris, = BGHZ 193, 227-238; BGH Urteil vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57).

    Der Warenabsatz gehört jedenfalls zum grundrechtlich geschützten betrieblichen Tätigkeitskreis des Klägers (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 aaO).

    Hierzu genügt es, wenn nur einzelne Geschäftsaktivitäten des Unternehmens beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 aaO, Rn 21 mwN; Palandt/Sprau, 76. Aufl. 2017 § 823 Abs. 1, Rn 135).

  • LG Wiesbaden, 03.11.2016 - 9 O 5/16

    Unterlassungs- und Widerrufsanspruch wegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 3. November 2016 (9 O 5/16) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 3. November 2016, Az. 9 O 5/16, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen:.

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es aber, wenn sich durch Auslegung der Berufungsbegründung der Gegenstand der Berufung und die Reichweite des Berufungsangriffs klar ergeben (BGH Beschluss vom 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98; BGH Urteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 196/94, beide zitiert nach iuris; aaO. § 520 Rn 28 mwN).

    Dies gilt auch wenn ein ausdrücklicher vom übrigen Inhalt der Begründung abgesetzter, bestimmt gefasster Sachantrag unterbleibt, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die volle Beschwer des angefochtenen Urteils bekämpft werden soll (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 196/94; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98, Rn 17).

  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es aber, wenn sich durch Auslegung der Berufungsbegründung der Gegenstand der Berufung und die Reichweite des Berufungsangriffs klar ergeben (BGH Beschluss vom 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98; BGH Urteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 196/94, beide zitiert nach iuris; aaO. § 520 Rn 28 mwN).

    Dies gilt auch wenn ein ausdrücklicher vom übrigen Inhalt der Begründung abgesetzter, bestimmt gefasster Sachantrag unterbleibt, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die volle Beschwer des angefochtenen Urteils bekämpft werden soll (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - XII ZR 196/94; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98, Rn 17).

  • OLG Celle, 08.07.1998 - 13 U 90/94

    Schadensersatz für negative Kritik in einem Restaurantführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08. Juli 1998 - 13 U 90/94 -, "Testessen", zitiert nach juris).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Der Kläger ist für die Unrichtigkeit der Tatsachen beweisbelastet, die Nichterweislichkeit gereicht ihm zum Nachteil (BGH vom 12. Juli 1997 - I ZR 36/95, Palandt-Thomas, BGB-Kommentar, 55. Aufl., § 824 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15

    Persönlichkeitsschutz im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Der Beklagte hat auch nicht konkret dargelegt, dass und nach welchen konkreten Kriterien mit dem Blog, z.B. nach den gewählten Voreinstellungen des Facebook-Auftritts der Gruppe, nur ein abgegrenzter Personenkreis angesprochen wird oder er den Inhalt nur mit auf andere Weise begrenzten Erklärungswirkung oder Reichweite eingestellt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. April 2016, 16 U 251/15 - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15

    Rechtliche Bedeutung des "Teilens" von Beiträgen in sozialen Netzwerken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Denn vorliegend handelte es sich um eine öffentliche Seite dieser Social-Media-Plattform (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 Rn 29, zitiert nach iuris; vgl. dazu auch Ludyga, AfP 2017, S. 196 (198 und 199)) ohne besondere Sicherheitseinstellungen oder Begrenzung des Zugangs für nur ausgewählte Personen.
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2006 - 2 UF 85/06

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist nach teilweiser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
    Der Umfang der Anfechtung muss noch nicht festliegen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 UF 85/06 Rn 8).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer

    Für den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist im vorliegenden Fall von entscheidender Bedeutung, dass die von der Antragsgegnerin bereitgestellte Social-Media-Plattform www.f...com dem Zweck dient, den Nutzern einen "öffentlichen Marktplatz" für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2017 - 16 U 255/16, Rn. 28, zit. nach juris).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    dd) Eine einseitige oder zumindest nur eingeschränkt überprüfbare Befugnis der Beklagten, die Zulässigkeit der von ihren Nutzern geposteten Inhalte zu beurteilen, widerspricht jedoch der Zweckbestimmung der von der Beklagten mit "Facebook" bereit gestellten Social-Media-Plattform, die den Nutzern einen "öffentlichen Marktplatz" für Informationen und Meinungsaustausch verschaffen soll (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2017 - 16 U 255/16, Rn. 28, zit. nach juris).
  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

    Für den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist im vorliegenden Fall von entscheidender Bedeutung, dass die von der Antragsgegnerin bereitgestellte Social-Media-Plattform dem Zweck dient, den Nutzern einen "öffentlichen M.platz" für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2017 - 16 U 255/16, Rn. 28, zit. nach juris).
  • OLG München, 17.09.2018 - 18 W 1383/18

    Konkretisierung von Verhaltensregeln eines Nutzeraccounts eines sozialen

    Für den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist von Bedeutung, dass die von der Antragsgegnerin bereitgestellte Social-Media-Plattform dem Zweck dient, den Nutzern einen "öffentlichen Marktplatz" für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.8.2017-16 U 255/16, Rn. 28, juris).
  • OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19

    Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen

    Die Plattform soll den bei der Beklagten angemeldeten Nutzern eine ihnen zugängliche Möglichkeit (virtueller "öffentlicher Marktplatz") für Informationen und Meinungsaustausch verschaffen (OLG München, Beschluss vom 17. September 2018 - 18 W 1383/18, juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2017 - 16 U 255/16, juris Rn. 28).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 2346/19

    Löschung einer herabsetzenden Äußerung auf Internetplattform

    Soll diese - wie im vorliegenden Fall - den Nutzern einen "öffentlichen Marktplatz" für Informationen und Meinungsaustausch verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2017 - 16 U 255/16, Rn. 28, zit. nach juris), muss im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung des Grundrechts der Nutzer auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03 O 182/18, S. 4 f. m.w.N.).
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