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   OLG Frankfurt, 10.09.2013 - 18 W 189/13   

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https://dejure.org/2013,54175
OLG Frankfurt, 10.09.2013 - 18 W 189/13 (https://dejure.org/2013,54175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2013 - 18 W 189/13 (https://dejure.org/2013,54175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2013 - 18 W 189/13 (https://dejure.org/2013,54175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Prozesskosten: Erstattungsfähigkeit von Kosten für privaten Sachverständigen oder Detektiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskosten: Erstattungsfähigkeit von Kosten für privaten Sachverständigen oder Detektiv

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung für vorprozessuale Ermittlungskosten eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verdacht eines fingierten Unfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Prozesskosten - Erstattungsfähigkeit von Kosten für privaten Sachverständigen oder Detektiv

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Detektivkosten eines Kfz-Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 979
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2013 - 18 W 189/13
    In diesem Fall ist es möglich, den vorgerichtlich entstandenen Aufwand als "prozessbezogen" den Kosten des Rechtsstreits zuzuordnen und in die Kostenfestsetzung einzubeziehen (z.B. BGH, NJW 2003, 1398).

    Ein konkreter Rechtsstreit zeichnet sich aus Sicht des Anspruchsgegners in jedem Falle ab, wenn der Anspruchsteller bereits eine Klage angedroht hat (BGH, NJW 2003, 1398).

    Denn in einer solchen Situation ist absehbar, dass sich der Versicherer zu einer freiwilligen Leistung nicht bereitfinden wird, so dass er bereits frühzeitig von der Notwendigkeit der gerichtlichen Klärung ausgehen darf (BGH, NJW-RR 2009, 422; BGH, NJW 2003, 1398).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2013 - 18 W 189/13
    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange notwendigen Schritte ergreifen (st. Rspr., z.B. BGH, MDR 2013, 559) und ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichwertigen Alternativen die kostengünstigste zu wählen (z.B. BGH, NJW 2003, 898).
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