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OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 1 Ws 19/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 116 Abs 1 StPO, § 230 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls zur Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erlass eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) als Reaktion auf das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 230 Abs. 2 § 116 Abs. 1
Äußervollzugsetzung eines zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung erlassenen Haftbefehls
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2005, 432
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Dortmund, 30.01.1987 - 33 Js 95/86
- BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 1 Ws 19/04
Dieser Grundsatz gebietet es, bei der Auswahl zwischen den beiden in § 230 Abs. 2 StPO genannten Zwangsmitteln grundsätzlich von dem mildesten Mittel, der Anordnung der Vorführung, auszugehen (BVerfGE 32, 87 ff., 93; Gollwitzer in FS f. Hannack, 145 ff., 147;… ders. in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 230 Rdnr. 29; Welp, JR 1991, 265 ff., 270).
- BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht …
In analoger Anwendung der Vorschriften zur Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls gemäß §§ 116 ff. StPO besteht die Möglichkeit, auch einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO - etwa gegen Sicherheitsleistung oder unter Anordnung von Meldeauflagen - außer Vollzug zu setzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2004 - 1 Ws 19/04 -, juris;… Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 230 Rn. 22).