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   OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98   

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OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98 (https://dejure.org/2004,9564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2004 - 26 U 28/98 (https://dejure.org/2004,9564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2004 - 26 U 28/98 (https://dejure.org/2004,9564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 844 BGB, § 847 Abs 1 BGB, § 1 HaftPflG
    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer US-Bürgerin in der Bundesrepublik: Voraussetzungen eines ersatzfähigen Schockschadens und Höhe des Schmerzensgeldanspruchs für den Ehemann und die Kinder; Ersatzfähigkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 844; ; BGB § 847; ; HPflG § 1; ; HPflG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPflG § 1; HPflG § 4
    Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen ungenügender Überwachung der Abfahrt eines Zuges durch das Zugpersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).

    Die bereits zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg (NZV 2001, 213 ff) geht bei einer Familie mit zwei Kindern von einer Quotelung von 35 % für jeden Elternteil und 15 % für jedes der beiden Kinder aus.

  • OLG Celle, 30.11.1978 - 5 U 138/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Zwar kann es unter Umständen erforderlich sein, im Rahmen der an sich nach deutschem Recht zu bestimmenden Haftungsnorm eine Anpassung vorzunehmen, wenn das Recht des fremden Staates, das für die Vorfrage des Bestehens eines Unterhaltsanspruches gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB maßgebend ist, einen derartigen Unterhaltsanspruch verneint, als Ausgleich aber einen Schadensersatzanspruch anderer Art gewährt (vgl. OLG Celle, VersR 1967, 164; 1980, 169; Münch.-Kom., a.a.O.).

    Der Kläger zu 1) kann sich insoweit auch nicht auf die bereits zitierte Rechtsprechung des OLG Celle berufen, das es in einem Fall für erforderlich gehalten hat, eine sinnvolle Anpassung der Vorschriften vorzunehmen, die im deutschen und englischen Recht den Unterhaltsschaden durch Tötung des Ernährers der Familie regeln (VersR 1980, 169).

  • OLG München, 10.12.1982 - 10 U 3675/82

    Zumessungskriterien bei Schmerzensgeldansprüchen nach portugiesischem Recht wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Lediglich bei der Höhe des Schmerzensgeldes müssen die Verhältnisse des Landes, in dem der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, berücksichtigt werden (vgl. Palandt, a.a.O., BGHZ 93, 214, 218; 119, 137, 142; OLG München, VersR 1984, 745).

    Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung müssen hier zusätzlich noch die Verhältnisse des Heimatlandes der Anspruchsteller berücksichtigt werden (vgl. Palandt-Heldrich, Art. 38 EGBGB, Rz. 1, 25; BGZ 93, 214, 218; 119, 137, 142; OLG München, VersR 1984, 745).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 22/82

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Bemessung der Schadensersatz-Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Zwar wird man an die Substantiierungslast der Darlegungspflichtigen keine überzogenen Anforderungen stellen dürfen; er ist insbesondere in der Regel nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen, sondern es genügt die Wiedergabe der Umstände, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BGH, NJW 2000, 3286; Zöller-Greger, a.a.O., § 138 Rz. 8 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    (vgl. BGH, MDR 2000, 817 f).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85

    Unterhaltsschaden - Berechnung - Allein erwerbstätiger Ehemann - Wegfall - Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).
  • OLG Celle, 21.07.1966 - 5 U 94/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Zwar kann es unter Umständen erforderlich sein, im Rahmen der an sich nach deutschem Recht zu bestimmenden Haftungsnorm eine Anpassung vorzunehmen, wenn das Recht des fremden Staates, das für die Vorfrage des Bestehens eines Unterhaltsanspruches gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB maßgebend ist, einen derartigen Unterhaltsanspruch verneint, als Ausgleich aber einen Schadensersatzanspruch anderer Art gewährt (vgl. OLG Celle, VersR 1967, 164; 1980, 169; Münch.-Kom., a.a.O.).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 22/83

    Deliktsstatut bei Verkehrsunfall zwischen Gastarbeiter und Deutschem in Drittland

  • OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 127/98

    Unfall, Schmerzensgeld, Schockschaden, Depression, Schwermut, Dm 20 000

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

  • OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97

    Haftung einer Gemeinde für einen Todesfall im Schwimmbad; Zulässigkeit einer

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • OLG Saarbrücken, 17.03.1998 - 4 U 524/97

    Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung,

  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 1/92

    Deliktsstatut für einen Kraftfahrzeugunfall türkischer Staatsangehöriger in der

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

  • OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 111/92

    Mitverschulden beim Öffnen einer Straßenbahntür während der Fahrt

  • OLG Oldenburg, 13.02.1990 - 5 U 96/89

    Schmerzensgeld; Lebenslange monatliche Rente; Schwere Hirnschädigung eines

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1978 - 12 U 218/74
  • OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99

    Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der Kosten der

  • OLG Celle, 24.08.2022 - 14 U 22/22

    Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen

    Das unmittelbare Miterleben des Schadensereignisses kann zu einer Erhöhung auch des Hinterbliebenengeldes führen (LG Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019 - 3 O 108/18, Rn. 110, juris; Sprau, in: Grüneberg, 81. Aufl. § 844, Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. März 2004 - 26 U 28/98, Rn. 50, juris; Huber, VersR 2000, 385, 391), wobei vorliegend nicht ersichtlich ist, dass gerade hieraus schwerwiegende Folgen für den Kläger eingetreten sind.
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