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   OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02   

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https://dejure.org/2002,7073
OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02 (https://dejure.org/2002,7073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2002 - 3 VAs 7/02 (https://dejure.org/2002,7073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2002 - 3 VAs 7/02 (https://dejure.org/2002,7073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 28 Abs 1 S 4 GVGEG, § 457 Abs 2 StPO
    Rechtsschutz gegen vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungshaftbefehle; Durchsuchungsanordnungen; Überführung des Verurteilten in Strafhaft

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; EGGVG § 28; ; StVollStrO § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff. § 28; StVollStrO § 21
    Überprüfbarkeit von Vollstreckungshaftbefehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 224
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 3 Ws 242/93

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Gewährung von Ausgang; Mißbrauchsgefahr;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02
    Die Entscheidungskompetenz liegt insoweit bei der Vollzugsbehörde, der bei der Prüfung der Eignung eines Gefangenen für den offenen Vollzug ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 5.7.1993 - 3 Ws 242/93).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02
    Auch mit Blick darauf, dass der Vollstreckungshaftbefehl zu einem Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Antragstellers geführt hat und dieser hiergegen aufgrund des oben aufgezeigten Gegenstandsloswerdens des Vollstreckungshaftbefehls nicht rechtzeitig gerichtlichen Rechtsschutz erlangen kann, kann hier - im Gegensatz zu den vom Bundesverfassungsgericht für den Fall abgeschlossener Durchsuchungen entwickelten Grundsätzen - von einem Fortbestand des Rechtsschutzinteresses zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes (Art., 19 IV GG nicht ausgegangen werden (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163, 2164).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2000 - 3 Ws 882/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02
    Ein Verurteilter kann nämlich selbst für den Fall, dass er eine Ladung zum offenen Vollzug erhalten hat, keinen Anspruch auf einen weiteren Verbleib im offenen Vollzug herleiten (vgl. Senatsbeschluss vom 28.9.2000 - 3 Ws 882/00 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der

    Zwar ist der Vorführungsbefehl entsprechend seiner inhaltlich beschränkten Zweckbestimmung mit der Überführung des Antragstellers in Strafhaft gegenstandslos geworden, da die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224).

    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Überprüfung auch dann erhalten, wenn wie hier nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224) Freiheitsentziehung als solche beanstandet, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2005 - 3 VAs 1/05

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Erlass und Vollzug eines

    Die Freiheitsbeschränkung hat ihre Grundlage nicht in dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern in dem zu vollstreckenden Strafausspruch (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 [253]; Senat, Beschl. v. 11.4.2002 - 3 VAs 7/02), hier also im Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26.1.2003 und der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Verfügung vom 23.7.2004.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2005 - 3 VAs 11/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Erlass und/oder Vollzug eines

    Die Freiheitsbeschränkung hat ihre Grundlage nämlich nicht in dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern in dem zu vollstreckenden Strafausspruch, hier also dem Urteil vom 5.7.2004 (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 ; Senat, Beschlüsse vom 11.4.2002 - 3 VAs 7/02 und vom 3.3.2005 - 3 VAs 1/05).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Nachträgliches Feststellungsinteresse

    Bei der Entscheidung der zuständigen Strafvollstreckungskammer über eine konkrete Maßnahme kann dann gegebenenfalls die Frage der Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit des Vollstreckungshaftbefehls Berücksichtigung finden (ebenso: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 224).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Denn ein Gefangener kann gegen die von der Anstalt bei der Vollzugsplanung zu treffenden Entscheidungen gemäß den §§ 109, 110 StVollzG die Strafvollstreckungskammer anrufen, die dann auch die Rechtmäßigkeit des früheren Vollstreckungshaftbefehls zu prüfen hätte (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; KG aaO; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 1999 und 21. April 2006 aaO).
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07

    Rechtliches Gehör; Fluchtgefahr

    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
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