Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4397
OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11 (https://dejure.org/2011,4397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2011 - 2 Ss 36/11 (https://dejure.org/2011,4397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2011 - 2 Ss 36/11 (https://dejure.org/2011,4397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a Abs 1 VersG, § 27 Abs 2 Nr 1 VersG
    Schutzwaffenverbot bei Versammlung - Mundschutz als Schutzwaffe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der bei einer öffentlichen Veranstaltung auf den Kauflächen der Zähne getragene Mundschutz stellt eine Schutzwaffe im technischen Sinne gem. § 17a Abs. 1 VersG dar; Voraussetzungen für die Annahme einer Mundschutzschiene als Schutzwaffe i.S.d. § 17a Abs. 1 VersG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersG § 17a Abs. 1; VersG § 27 Abs. 2 Nr. 1
    Beißschiene als Schutzwaffe; Schutzwaffenverbot bei Versammlung [Fußballspiel]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gewaltbereitschaft wird vermutet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mundschutz im Schuh - ist das eine Schutzwaffe?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fußballfan mit Mundschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fußballfan wegen Mundschutzes verurteilt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mundschutz beim Besuch eines Fußballspiels verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußballfan mit Mundschutz unterwegs - Das ist eine verbotene Schutzwaffe im Sinn des Versammlungsgesetzes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Datei Gewalttäter Sport: Mundschutz kann Waffe sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datei Gewalttäter Sport: Mundschutz kann Waffe sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mundschutz bei Fußballspielen - verbotenes Mitführen einer Schutzwaffe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mundschutz im Schuh versteckt: Fußballfan wegen Mitsichführen einer Schutzwaffe verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsanmerkung)

    Mundschutz ist Schutzwaffe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98

    Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11
    Eine Verkürzung der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten ist nicht zu besorgen, da das Amtsgericht keine seiner Einlassung entgegenstehenden Feststellungen getroffen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364 f.; Senat, Beschluss vom 13.12.2005, 2 Ss 288/05).
  • LG Cottbus, 22.12.2006 - 24 jug Qs 61/06

    Schutzwaffenverbot bei Versammlungen: Beißschiene innerhalb des Mundes als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11
    Der hier in Rede stehende Zahnschutz, der auf den Kauflächen der Zähne getragen wird, wird bei bestimmten Kampfsportarten - etwa beim Boxen - zum Schutz der Mundpartie vor den Auswirkungen eines Schlages eines Kontrahenten eingesetzt und ist damit als Schutzwaffe i. S. d. § 17 a Abs. 1 VersG einzustufen (vgl. LG Dresden, Beschl. v. 28.2. 2007, 3 Qs 20/07, zitiert nach juris; a.A. LG Cottbus, NStZ-RR 2007, 282).
  • LG Dresden, 28.02.2007 - 3 Qs 20/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11
    Der hier in Rede stehende Zahnschutz, der auf den Kauflächen der Zähne getragen wird, wird bei bestimmten Kampfsportarten - etwa beim Boxen - zum Schutz der Mundpartie vor den Auswirkungen eines Schlages eines Kontrahenten eingesetzt und ist damit als Schutzwaffe i. S. d. § 17 a Abs. 1 VersG einzustufen (vgl. LG Dresden, Beschl. v. 28.2. 2007, 3 Qs 20/07, zitiert nach juris; a.A. LG Cottbus, NStZ-RR 2007, 282).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 97/17

    Strafbares Vermummen nach Fußballspiel

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2013, 2 OLG 21 Ss 693/13; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2011, 257), der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei einem Fußballspiel um eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" im Sinne von § 27 Abs. 2 VersammlG.
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 RVs 113/12

    Zum Schutzwaffenbegriff im Versammlungsrecht

    Unter Schutzwaffen im (technischen) Sinne der §§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen (vgl. OLG Frankfurt. NStZ-RR 2011, 257 f.; OLG Dresden, StV 2010, 639 f. m.w.N.; Dietel/Gintzel/Kniesel , Kommentar zum Versammlungsgesetz, 16. Auflage 2010, § 17a Rn. 14).
  • OLG Hamm, 28.12.2017 - 4 RVs 158/17

    Veranstaltung unter freiem Himmel unterfällt auch bei Eintrittsgeld § 27

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2013, 2 OLG 21 Ss 693/13; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2011, 257; Senatsbeschluss v. 07.09.2017 Az.: 4 RVs 97/17) handelt es sich bei einem Fußballspiel um eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" im Sinne von § 27 Abs. 2 VersammlG.
  • LG Stendal, 04.04.2014 - 503 Qs 1/14

    Versammlungsrecht in Sachsen-Anhalt: Fortgeltung von Straftatbeständen aus dem

    Mithin ist nach dem VersammlG-Bund, anders als nach dem VersammlG-LSA, auch eine im Gesetz im Einzelnen beschriebene Bewaffnung beziehungsweise Vermummung bei "sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel", wozu auch öffentliche Sportveranstaltungen wie Fußballspiele zählen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 11.04.2011 - 2 Ss 36/11; LG Dresden, Beschluss v. 28.02.2007 - 3 Qs 20/07; zitiert jeweils nach juris), oder auf dem Weg dorthin verboten und strafbar.
  • AG Nürnberg, 12.05.2016 - 431 OWi 403 Js 43039/15

    Bußgeld wegen Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Zudem werden vom Rechtsamt und der Staatsanwaltschaft zwei Entscheidungen ins Feld geführt, die sich mit Fußballspielen beschäftigen, Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 28.02.2007, 3 Qs 20/07, und OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2011, 2 Ss 36/11.
  • LG Stendal, 04.04.2014 - 503 Qs

    Versammlungsrecht in Sachsen-Anhalt: Fortgeltung von Straftatbeständen aus dem

    Mithin ist nach dem VersammlG-Bund, anders als nach dem VersammlG-LSA, auch eine im Gesetz im Einzelnen beschriebene Bewaffnung beziehungsweise Vermummung bei "sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel", wozu auch öffentliche Sportveranstaltungen wie Fußballspiele zählen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 11.04.2011 - 2 Ss 36/11; LG Dresden, Beschluss v. 28.02.2007 - 3 Qs 20/07; zitiert jeweils nach juris), oder auf dem Weg dorthin verboten und strafbar.
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