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   OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 16 U 226/10   

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https://dejure.org/2012,5957
OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 16 U 226/10 (https://dejure.org/2012,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2012 - 16 U 226/10 (https://dejure.org/2012,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2012 - 16 U 226/10 (https://dejure.org/2012,5957)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 242, 286, 464 Abs. 2, § 812 Abs. 1 Satz 1; KostO § 36 Abs. 2, §§ 145, 147 Abs. 2
    Erstattung von Notarkosten bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 464 Abs 2 BGB, § 147 Abs 2 KostO, § 145 KostO, § 36 Abs 2 KostO, § 286 BGB
    Erstattbarkeit von Notarkosten des Drittkäufers bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 464, 812
    Anspruch des Käufers auf Erstattung der Notarkosten gegen den Drittkäufer bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Vertragskosten und Rechtverfolgungskosten durch einen Drittkäufer gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstattung von Notarkosten des Drittkäufers bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • notar-drkotz.de

    Vorkaufsrecht - Notarkostenerstattungsanspruch des Erstkäufers gegen den Vorkaufsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Erstkäufers eines Grundstücks bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt Notarkosten nach Ausübung des Vorkaufsrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 242, 286, 464 Abs. 2, § 812 Abs. 1 Satz 1; KostO § 36 Abs. 2, §§ 145, 147 Abs. 2
    Erstattung von Notarkosten bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Notarkosten bei Vorkaufsrecht // Wer Vorkaufsrecht ausübt, muss dem Käufer schon bezahlte Notarkosten erstatten -

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 16 U 226/10
    Selbst wenn man aber entgegen der vorstehenden Ausführungen von einer Leistung des Klägers an die Firma A bzw. an den Notar ausgehen würde, hätte der Kläger die Möglichkeit der nachträglichen Fremdbestimmung der Leistung (BGH NJW 1986, 2700), also nachträglich zu erklären, dass die Leistung an die Firma A bzw. den Notar als Leistung an die Beklagte gelten soll.
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