Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 370 Abs 1 AO, § 393 Abs 1 S 2 AO, § 393 Abs 1 S 3 AO, Art 2 Abs 1 GG, § 53 StGB
Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung während des Strafverfahrens wegen unrichtiger Voranmeldungen; Umsatzsteuerjahreserklärung keine mitbestrafte Nachtat bei Verjährung der durch die ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 § 393
Straffreiheit der Abgabe einer unrichtigen, den Steuervoranmeldungen entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung - "nemo-tenetur-Prinzip" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des so genannten "nemo-tenetur-Prinzips" auf die strafrechtliche Behandlung einer den Steuervoranmeldungen entsprechenden falschen Umsatzsteuererklärung; Allgemeine Geltung und Reichweite des "nemo-tenetur-Grundsatzes" im Strafrecht; Strafbarkeit der ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 13 KLs 75/94 Js 96390/99
- OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Während der Dauer des Strafverfahrens entfällt nämlich die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn wegen der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen des nämlichen Jahres ein Strafverfahren anhängig ist (vgl. BGHSt 47, 8).Die Regelungen des § 393 Abs. 1 S. 2 und 3 AO konkretisieren nur den allgemeinen Grundsatz, dass eine unzumutbare Handlung nicht erzwungen werden darf, weil die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bei jedem Unterlassensdelikt vorliegen muss (vgl. BGH wistra 2001, 341, 345).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Dem in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankerten nemo-tenetur-Grundsatz (vgl. BVerfGE 56, 37, 41 f.) wird in der Abgabenordnung dadurch Rechnung getragen, dass in § 393 Abs. 1 AO der Einsatz von Zwangsmitteln untersagt ist, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müsste.Ergänzt wird der Schutz in § 393 Abs. 2 AO hinsichtlich anderer Straftaten durch ein begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot (vgl. BVerfGE 56, 37, 47).
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Bei einer solchen Vernehmung nimmt die Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1992, 294) ein grundsätzliches Verwertungsverbot für eine gleichwohl vorgenommene Aussage an, wenn der Beschuldigte sein Schweigerecht nicht kannte.
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Die Rechtsprechung des BGH StV 2005, 316 steht nicht entgegen. - OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Wie Rolletschke wistra 2004, 246, 248 zutreffend ausführt, ist das Schweigerecht auch schon in früheren obergerichtlichen Entscheidungen anerkannt (so Hanseatisches Oberlandesgericht wistra 1996, 239). - BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Zwar wurde in der Zeit vor der Entscheidung des großen Senats des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 40, 138) angenommen, dass in den Fällen, in denen die Daten unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen in die Jahreserklärung übernommen wurden, die durch unrichtige Voranmeldungen bereits vollendeten Steuerhinterziehungen erst durch die jeweilige Jahreserklärung beendet waren, so dass die Verjährungsfrist erst mit der Abgabe dieser Jahreserklärung zu laufen begann. - BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Denn selbst wenn die Tat vom 8.4.1998 in einem solchen Fall der fehlenden Unrechtsvertiefung als mitbestrafte Nachtat hinter der zuvor begangenen Steuerhinterziehung durch die falschen Umsatzsteuervoranmeldungen zurücktreten würde, würde die Straflosigkeit der (nicht "mitbestraften") Nachtat entfallen, da im vorliegenden Fall die Vortaten der Steuerhinterziehung wegen falscher Umsatzsteuervoranmeldungen wegen Verjährung nicht mehr bestraft werden können (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f m.w.N.). - BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04
Daran ändert nach Auffassung des Senats auch die neueste Rechtsprechung des BGH (StV 2005, 211) nichts, wonach bei der Umsatzsteuerhinterziehung die Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres und die anschließende Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO bilden.
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Dies gilt selbst dann, wenn die unrichtigen Angaben in der Umsatzsteuerjahresanmeldung und vorangegangenen Umsatzsteuervoranmeldungen inhaltlich übereinstimmen (a.A. offenbar OLG Frankfurt wistra 2006, 198). - OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10
Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten …
Kann eine Bestrafung der Haupttat aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und diese lebt wieder auf (BGHSt 38, 366 mwN;… OLG Jena StV 2007, 417, zit. n. Juris Rdnr. 40 f.; OLG Frankfurt wistra 2006, 198 f., zit. n. Juris Rdnr. 11;… Stree/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, aaO, vor § 52 ff., Rdnr. 135). - OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06
Verjährung
Kann eine Bestrafung der Haupttat aus irgendwelchen Gründen - etwa wie hier wegen eingetretener Verjährung - nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2000, 3 StR 19/00, S. 3 juris-Umdruck; BGH, Beschluss vom 27.10.1992, 5 StR 517/92, S. 4 juris-Umdruck; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2005, 1 Ws 11/04, S. 4 juris-Umdruck). - KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06
Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei …
Nach der Rechtsprechung lebt diese an sich konkurrenzrechtlich verdrängte mitbestrafte Nachtat jedoch wieder auf, wenn die Haupttat wegen Verjährung straffrei bleibt (vgl. BGHSt 38, 366 (368); BGH bei Dallinger, MDR 1955, 269; BGH NJW 1993, 2692; OLG Frankfurt wistra 2006, 198 (199)). - LG Münster, 28.05.2019 - 20 KLs 5/18 Der "nemo-tenetur-Grundsatz" rechtfertigt jedoch nicht die Begehung neuen Unrechts zur Verdeckung eigener Straftaten durch Abgabe einer unrichtigen, den Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 11/04).