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   OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14   

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https://dejure.org/2014,49418
OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 GGV, Art 5 GGV, Art 10 GGV, Art 19 GGV
    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Geschmacksmusterverletzung bei nur minimaler Abweichung eines funktionalen Bestandteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit eines als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragenen Sportbrillenmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschmacksmusterverletzung durch lediglich minimale funktionale Abweichung eines Bestandteils einer Sonnenbrille

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschmacksmusterverletzung durch lediglich minimale funktionale Abweichung eines Bestandteils einer Sonnenbrille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12

    Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Allerdings vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Rechtsgedanke dieser Vorschrift zum Tragen kommt (Senat, a.a.O.; GRUR 2002, 1096 = WRP 2002, 1457).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2015, 238, juris-Tz. 5 - betreffend ein Fahrradschutzblech - sowie GRUR-RR 2013 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15) jedoch dann, wenn der Abstand vom vorbekannten Formenschatz besonders groß - nämlich größer als zur Begründung der Eigenart erforderlich - ist.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Die §§ 935, 940 ZPO setzen vielmehr die vorgenannte Bestimmung in nationales Recht um, indem sie effektiven Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung zur Sicherung und Teilverwirklichung von Unterlassungsansprüchen bei Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr von Schutzrechtsverletzungen ermöglichen (so zum Markenrecht: Senat, Urteil vom 27.03.2014, 6 U 243/13, WRP 2014, 981).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

    Dies kann zum einen dazu führen, dass der Schutzumfang des geschützten Designs sich erweitert, weil das Design einen besonders weiten Abstand vom vorbekannten Formenschatz hält, d.h. dass dieser Abstand größer ist, als es zur Begründung der Eigenart erforderlich gewesen wäre (vgl. Senat a.a.O. - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15; WRP 2015, 238, juris-Tz. 5; Urteil vom 11.9.2014 - 6 U 58/14, juris-Tz. 20).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (Senat, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 11.09.2014, Aktenzeichen 6 U 58/14 - Sportbrillen, Tz. 20 bei Juris; Urteil vom 3. März 2016, Aktenzeichen 6 U 34/15 - Handyhülle, Tz. 29 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
    Die dort normierte Dringlichkeitsvermutung gilt bei Schutzrechtsverletzungen weder unmittelbar noch analog (vgl. (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2015, 7909; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdnr. 3.14; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rn. 129, 779).
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