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   OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17   

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https://dejure.org/2017,36045
OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17 (https://dejure.org/2017,36045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2017 - 6 U 109/17 (https://dejure.org/2017,36045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2017 - 6 U 109/17 (https://dejure.org/2017,36045)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 7 I LMIV
    Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups

  • damm-legal.de

    Bezeichnung "Holunderblüte" nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält

  • aufrecht.de

    Irreführung durch Bezeichnung eines Sirups

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups

  • Glücksspiel & Recht

    Produktbezeichnung "Holunderblüte" auch nicht irreführend bei lediglich 0,3% Holunderblütenextrakt-Anteil

  • online-und-recht.de

    Produktbezeichnung "Holunderblüte" auch nicht irreführend bei lediglich 0,3% Holunderblütenextrakt-Anteil

  • kanzlei.biz

    Keine Irreführung bei 0,3 % Holunderblütenanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMIV Art. 7 I
    Wettbewerb; Irreführung; Holundersirup

  • rechtsportal.de

    LMIV Art. 7 I
    Irreführung durch Bewerbung eines lediglich 0,3% Holunderblütenextrakt enthaltenden Sirups mit der Produktbezeichnung "Holunderblüte"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Holunderblüte" nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Bezeichnung Holunderblütensirup wenn Produkt 0,3 Prozent Holunderblütenextrakt enthält

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Produktbezeichnung "Holunderblüte"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Holunderblüte" nicht irreführend, auch bei nur 0,3% Holunderblütenextrakt-Anteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Holundersirups mit Holunderblüte bei nur 0,3 % Holunderblütenextrakt-Anteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 21.02.2017 - 3 U 1830/16

    Unzulässige Beschriftung eines Fruchtsaftgetränks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17
    Die Entscheidung beruht auf der Anwendung allgemein anerkannter Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrsauffassung auf den konkreten Lebenssachverhalt, der auch mit der Fallgestaltung, die der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.1.2017 - 3 U 1830/16 - zugrunde liegt, nicht vergleichbar ist.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20

    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides

    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2008 - 6 U 109/17 = PharmaR 2008, 550).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 133/18

    Irreführung durch Bezeichnung eines Lebensmittels

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Holunderblüte" (Urteil vom 11.09.2017, 6 U 109/17 , WRP 2017, 1504) klargestellt und begründet, dass auch nur geringfügige Konzentrationen eines Lebensmittelbestandteils wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sein können, wenn die beworbene Zutat jedenfalls enthalten ist und die berechtigten Geschmackserwartungen durchschnittlicher Verbraucher nicht enttäuscht werden.
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