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   OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10   

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https://dejure.org/2011,68331
OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10 (https://dejure.org/2011,68331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2011 - 14 U 174/10 (https://dejure.org/2011,68331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 14 U 174/10 (https://dejure.org/2011,68331)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine beratende Bank regelmäßig Anlageberater und nicht nur Anlagevermittler (vgl. BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 925).

    Diese typisierende Einordnung der Beratungspersonen gibt den Banken eine besondere Stellung mit weitergehenden Pflichten, weshalb Banken regelmäßig als Berater tätig werden (vgl. BGH WM 2011, 925).

    An dieser Rechtsprechung hat der BGH in seinen jüngsten Entscheidungen festgehalten, wobei er zwischen Innenprovisionen und aufklärungspflichtigen Rückvergütungen differenziert (zu diesen Fonds BGH Beschluss vom 9.3.2011 - XI ZR 191/10, BGB Beschluss vom 19.7.2011 - XI ZR 191/10, ebenso OLG Frankfurt/Main - 23. Zivilsenat - Urteil vom 12.8.2011 - 23 U 359/09).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind regelmäßig umsatzabhängige Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen an die beratende Bank zurückfließen (vgl. BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 925; BGH, Beschluss vom 24.8.2011, XI ZR 191/10 zitiert nach Juris).

    Deshalb genügen auch die Angaben in dem Prospekt nicht, um den Interessenkonflikt der Beklagten offenzulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 925; Senatsurteil vom 9.2.2010, 14 U 63/09).

    Die Vermutung greift nur dann nicht ein, wenn sich der Anleger bei gehöriger Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, wenn er also nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gehabt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10; BGH Beschluss vom 24.8.2011, XI ZR 191/10).

    Der BGH hat deshalb auch in seinen jüngsten Entscheidungen zu dem hier in Streit stehenden ...fonds VIP Medienfonds 3 weder im Hinblick auf das Verschulden noch hinsichtlich eines rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes Bedenken gegen ein Verschulden der Beklagten oder ein Rückwirkungsverbot geäußert, sondern dieses bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10).

  • OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    29 a) Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 9.2.2010, 14 U 63/09 in Anlehnung an die Entscheidung des BGH (NJW 2009, 1416) entschieden hat, ist die Beklagte im Rahmen des Vertriebs der Beteiligung am VIP Medienfonds 3 verpflichtet, die Anleger über die von ihr vereinnahmten Vergütungen aufzuklären.

    Da die Vergütung außer dem ersten nach Erreichen eines Mindestumsatzes von 5.000.000 EUR ausgezahlt werden sollte, entstand hierdurch ein besonderer Anreiz für die Beklagte zum Vertrieb der streitgegenständlichen Beteiligung (vgl. Senatsurteil vom 9.2.2010 14 U 63/09).

    Deshalb genügen auch die Angaben in dem Prospekt nicht, um den Interessenkonflikt der Beklagten offenzulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9.3.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 925; Senatsurteil vom 9.2.2010, 14 U 63/09).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.2.2010, 14 U 63/09 bereits entschieden, dass sich die Beklagte nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    36 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuervorteile jedenfalls dann regelmäßig nicht angerechnet werden, wenn die Schadensersatzleistung selbst besteuert wird (vgl. BGH NJW 2008, 649 und 2773; 2004, 1868; 1979, 1449; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.4.2009, 23 U 121/06).

    Stehe die Schadensersatzforderung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, müsse sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGHZ 74, 103, 114 unter Bezugnahme auf BFH BStBl. 1977 II Seite 220; BGH, Urteile vom 27.6.1984, IV a ZR 231/82, NJW 1984, 2524; vom 14.1.2002, II ZR 40/00, NJW 2002, 1711, 1712).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2006, 413 ff), der sich seinerseits auf die Rechtsprechung des BFH bezieht, gelten bezüglich eines Kommanditisten, der steuerlich Mitunternehmer ist, alle Zahlungen, die er im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der KG erhält, als Betriebseinnahmen und sind deshalb zu versteuern.

    Das Urteil des BGH vom 17.11.2005, III ZR 350/04 betraf einen anders gelagerten Fall einer Beteiligung an einem Immobilienfonds, bei der es um die Steuerbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ging.

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Stehe die Schadensersatzforderung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, müsse sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGHZ 74, 103, 114 unter Bezugnahme auf BFH BStBl. 1977 II Seite 220; BGH, Urteile vom 27.6.1984, IV a ZR 231/82, NJW 1984, 2524; vom 14.1.2002, II ZR 40/00, NJW 2002, 1711, 1712).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Stehe die Schadensersatzforderung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, müsse sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGHZ 74, 103, 114 unter Bezugnahme auf BFH BStBl. 1977 II Seite 220; BGH, Urteile vom 27.6.1984, IV a ZR 231/82, NJW 1984, 2524; vom 14.1.2002, II ZR 40/00, NJW 2002, 1711, 1712).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Für den Abschluss eines Beratungsvertrages ist es ohne Bedeutung, ob der Zedent von sich aus wegen der Beteiligung am VIP Medienfonds 3 die Dienste und Erfahrungen der Beklagten in Anspruch nehmen wollte oder ob sich die Beraterin der Beklagten an den Zedenten gewandt hat, weil es gleichgültig ist, von wem die Initiative ausging (vgl. auch BGH NJW 1993, 2433 ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 20.4.2011 - 4 U 48/10 zit.n.juris).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    36 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuervorteile jedenfalls dann regelmäßig nicht angerechnet werden, wenn die Schadensersatzleistung selbst besteuert wird (vgl. BGH NJW 2008, 649 und 2773; 2004, 1868; 1979, 1449; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.4.2009, 23 U 121/06).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    Das in dem Ersuchen des Kunden nach einer Beratung liegende Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages wird durch die Bank durch die Aufnahme eines Anlageberatungsgespräches stillschweigend angenommen (vgl. BGH VuR 2008, 25; Senatsurteil vom 20.10.2009, 14 U 98/08 zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10
    36 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuervorteile jedenfalls dann regelmäßig nicht angerechnet werden, wenn die Schadensersatzleistung selbst besteuert wird (vgl. BGH NJW 2008, 649 und 2773; 2004, 1868; 1979, 1449; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.4.2009, 23 U 121/06).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 48/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko des

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 175/06

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds: Fehlerhaftigkeit des

  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 14 U 98/08

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Beteiligung an Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09

    Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der

  • OLG München, 04.03.2008 - 5 U 4081/05
  • OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12

    Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

    Es entspricht im Rahmen der Schadensbemessung nach § 287 ZPO mangels sonstiger Anhaltspunkte ständiger Rechtsprechung, dass Steuervorteile jedenfalls dann regelmäßig nicht angerechnet werden, wenn die Schadensersatzleistung selbst besteuert wird ( BGH NJW 2008, 649 und 2773; 2004, 1868; 1979, 1449; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011,14 U 174/10).
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